Indexierung sorgt ab April für Preisschub bei Handytarifen
Nicht nur die Richtwertmieten werden ab 1. April wegen der Inflation deutlich angehoben, sondern auch das Telefonieren und Surfen wird teurer. Laut einer Nachfrage der Arbeiterkammer erhöhen A1 und Drei ihre bestehenden Tarife zwischen 8,5 und 11,5 Prozent. Magenta hielt sich gegenüber der AK noch bedeckt. Auf Nachfrage des KURIER gab der Netzbetreiber am Dienstag an, die von der Indexierung betroffenen Tarife um bis zu 8,6 Prozent zu erhöhen.
Indexanpassungsklauseln bei Handyverträgen
Grund für die Preisanpassungen sind auch hier die Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln in den AGB der meisten Handyverträge. Die Netzbetreiber können die Preise (Grundgebühren, Servicepauschale und mitunter einzelne Leistungen) während der Vertragslaufzeit entsprechend dem Verbraucherpreisindex anheben. Durch die zuletzt massiv gestiegene Inflation fallen die Anpassungen diesmal entsprechend deutlich aus.
A1 wird ab April die Preise gemäß seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen um 8,5 Prozent anheben. Das wird die Grund- und Servicegebühren betreffen (aber auch bestimmte Tarifoptionen wie zum Beispiel Handygarantien). Die Info dazu finden die Kunden auf ihrer Rechnung.
Mitbewerber Drei erhöht zwischen 8,5 und 11,5 Prozent je nach Tarif. Telefonietarife werden durchschnittlich um 2,20 Euro pro Monat mehr kosten, Datentarife durchschnittlich um zwei Euro pro Monat mehr. Die Kundinnen und Kunden finden die Informationen auf ihrer Rechnung und im Web inklusive einem Indexierungsrechner.
Magenta gibt gegenüber dem KURIER an, die monatlichen Grundentgelte bei den betroffenen Tarifen würden um bis zu 8,6 Prozent erhöht. Die Wertsicherung entspricht dem Verbraucherpreisindex (VPI) im Jahr 2022. Details dazu finden Magenta-Kunden auf der Homepage.
Diskontanbieter wie HoT oder Spusu, die über kein eigenes Netz verfügen, haben keine Indexanpassungsklausel in ihren AGB. Auch die Marke kuriermobil ist frei von der Indexierung.
80 Prozent aller Tarife betroffen
Laut einer Erhebung des Mobilfunk-Diskonters ventocom (HoT), beinhalten 80 Prozent aller Mobilfunktarife eine so genannte Wertsicherungsklausel, die Anbietern das Recht einräumt, die Preise parallel zur Inflation anzupassen. Dabei gebe es große Unterschiede zwischen Betreibern. Zumeist gilt die Indexanpassung nur für die Grundgebühr, jedoch könne sie auch Nebengebühren wie Servicepauschalen und andere Gebühren betreffen.
Auch Maximilian Schirmer vom Vergleichsportal tarife.at geht davon aus, dass etwa 80 Prozent der Bestandskunden von den Anpassungen betroffen sein dürften. Laut seinen Erhebungen wurden im Vorjahr 83 Prozent aller Internettarife und 42 Prozent aller Handytarife mit einer Wertsicherungsklausel angeboten. Viele Kunden seien aber noch in älteren Verträgen bei den drei großen Betreibern.
10 Euro mehr für 3-Personen-Haushalt
Laut tarife.at werden die Handytarife im Schnitt um 2,25 Euro im Monat teurer, die Internettarife um 3,25 Euro. Ein 3-Personen-Haushalt müsse also mit durchschnittlichen Mehrkosten von 10 Euro im Monat rechnen. Eine erhöhte Wechselbereitschaft gebe es derzeit noch nicht, berichtet er. "Viele werden es bislang auch noch nicht mitbekommen haben, weil sie die Rechnung nicht kontrollieren".
Mobilfunkunternehmen können die Preise während der Vertragslaufzeit erhöhen, wenn der Verbraucherpreisindex (VPI) steigt, ohne dass die Kunden ein Sonderkündigungsrecht haben. Bei den drei Netzbetreibern A1, Drei und Magenta ist es üblich, bei Neuverträgen die Preis-Indexklausel in die Grundgebühr einzubauen. Aber auch Nebengebühren wie die Servicepauschale können indexiert werden.
Die einzelnen Regelungen der Netzbetreiber: A1, Magenta, Drei
Anbieterwechsel lohnt sich
Kundinnen und Kunden dürfen den Handyvertrag ob der Indexklausel auch nicht einfach kündigen, weil sie kein außerordentliches Kündigungsrecht haben, warnt die AK. Sie empfiehlt die Preise zu vergleichen und eventuell auf einen anderen Anbieter zu wechseln.
"Wenn man im gleichen Netz wie bisher bleiben möchte, so findet sich für jedes Netz ein Alternativanbieter ohne Indexierung bzw Servicegebühren. Hier kann man davon ausgehen, dass bestehende Tarife zumindest nicht automatisch jährlich teurer werden (ohne aus diesem Grund den Vertrag kostenlos beenden zu können)", heißt es bei der AK. Dies biete einen gewissen Inflationsschutz. Bei einem Anbieterwechsel ist freilich die Vertragslaufzeit zu berücksichtigen.
HoT-Chef Krammer rät zu SIM-only-Verträgen
Ventocom-Chef Michael Krammer rät zu "SIM-only-Verträge", also solchen, bei denen man nur die SIM-Karte bekommt und das Handy selber kauft. Diese seien fast immer günstiger als Verträge, die ein Handy beinhalten, auch weil es hier längere Mindestvertragslaufzeiten gebe. Mobilfunknutzerinnen und -nutzer sollten "jedenfalls keinen langfristigen Vertrag mehr eingehen" und solche Verträge auch nicht verlängern.
Bei HoT werde es auch weiterhin keine Indexierung geben, betont Krammer. Die Kostensteigerungen würden durch mehr Effizienz wettgemacht. Allerdings betreibt der Diskontanbieter kein eigenes Netz, sondern nutzt hauptsächlich das Netz von Magenta. Aus Sicht des ventocom-Chefs würden die Netzbetreiber die Einnahmen aus den Preiserhöhungen vor allem für die Neukundenakquise benutzen. HoT selbst hat derzeit 1,3 Millionen Kunden in Österreich. Die Zahl sei in den ersten zwei Monaten 2023 weiter angestiegen, so Krammer zum KURIER.
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