Zum Auto abstellen oder Geld verdienen
Wer einen hat, muss nicht stundenlang im Kreis fahren. Wo es zu wenige gibt, wird oft gestritten. Und wer seinen Parkplatz nicht selbst nutzt, kann damit Geld verdienen. IMMO fasst zusammen worauf es bei der Nutzung, beim Kauf und beim Vermieten ankommt.
Einen Stellplatz kaufen
Gibt es in der eigenen Garage nicht genug Parkplätze, kann man in einem Haus in der Nähe einen Stellplatz erwerben oder mieten. Bei neu errichteten Objekten müssen sich Interessenten jedoch ein wenig gedulden. "Bei der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum an einer Liegenschaft gibt es Sonderregelungen", sagt Karin Sammer, Wohnrechtsexpertin des Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI). "Innerhalb der ersten drei Jahre ab Wohnungseigentumsbegründung kann man Wohnungseigentum an einem Stellplatz nur in Kombination mit einer Wohnung erwerben. Hausfremde Personen können zumindest innerhalb dieser Sperrfrist keinen Abstellplatz kaufen, selbst wenn mehr Plätze als Wohnungen vorhanden wären."
Privatpersonen, die ihr Geld in Immobilien anlegen wollen, entscheiden sich jedoch nur selten für einen Parkplatz. „Es kommt vor, dass Bauträger mehr Parkplätze errichten als sie müssten und dann ganze Stellplatz-Pakete zum Verkauf anbieten. Die Käufer sind meist Profis, das ist eine ganz spezielle Zielgruppe“, sagt Sandra Bauernfeind, Leiterin der EHL Immobilien Management GmbH.
Nebenwirkungen des Eigentums
Einen Parkplatz verkaufen
Früher galt ein Parkplatz als Zubehör zur Wohnung und war untrennbar mit dieser verbunden. Seit 2001 kann man diesen als selbstständiges Eigentum erwerben und verkaufen. Wer später die Wohnung veräußern möchte, sollte bedenken, dass viele Interessenten gerne einen Stellplatz dabei hätten. Ist der schon weg, könnte das den Wert mindern.
Den Stellplatz vermieten
Als neutrale Räumlichkeit fällt die Vermietung eines Parkplatzes nicht unter die Anwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG): Die Höhe der Miete kann frei vereinbart werden (je nach Lage zwischen 70 und 300 Euro) und es gibt keinen Kündigungsschutz. Wird der Platz jedoch mit einer Wohnung mitvermietet, unterliegt dieser ebenso den mietrechtlichen Bestimmungen wie die Wohnung.
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