Wohnen ist in den vergangenen Jahren teurer geworden. Wie viel Geld der Vermieter verlangen darf, hängt vor allem von der Art der Immobilie ab: In Neubauwohnungen und Einfamilienhäusern ist die Höhe der Miete Vereinbarungssache. In einer Altbauwohnung (vor 1945 bzw. 1953 errichtet) gibt es jedoch gesetzlich festgelegte Obergrenzen.
Wer nach dem 1. 3. 1994 ein Objekt gemietet hat, bezahlt den sogenannten Richtwertmietzins. Seit der letzten Erhöhung im April liegt dieser in Wien bei 5,39 Euro pro Quadratmeter. Je nach Lage und Ausstattung beeinflussen außerdem verschiedene Zu- und Abschläge die Miethöhe.
Über den Wiener
Mietenrechner der MA 25 (Abteilung Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) kann man den individuellen Mietzins mit wenigen Klicks überprüfen. In den vergangenen fünf Jahren wurden über diesen Online-Rechner rund 250.000 Berechnungen durchgeführt. Nun steht dieses Werkzeug auch als kostenlose Anwendung für mobile Apple-Geräte und
Smartphones oder Tablets mit Android-Betriebssystem zur Verfügung. So kann man auch unterwegs – etwa unmittelbar nach einem Besichtigungstermin – überprüfen, welche Miethöhe für eine bestimmte Wohnung gerechtfertigt wäre. Man braucht dafür nur einige Angaben zur Adresse, zur Wohnungsgröße und zu vorhandenen Ausstattungsmerkmalen (zum Beispiel Aufzug, Kellerabteil, Balkon, Terrasse, Art der Heizung) einzugeben.
Als Ergänzung zum Mietenrechner bietet die Stadt Wien über den Betriebskostenrechner die Möglichkeit, die Höhe dieser Posten zu überprüfen. Auch dieses Service wird demnächst als App zur Verfügung stehen.
Die Mietenrechner-App steht kostenlos für
Android-Smartphones und für
iPhone zur Verfügung. Die App ist mit
iPhone,
iPad und
iPod touch kompatibel und erfordert
iOS 6.1 oder neuer. Die App ist für
iPhone 5 optimiert. Die erforderliche Android-Version ist 2.2 oder höher.
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