Wer zahlt das kaputte Gerät?
Ich habe meine Eigentumswohnung inklusive Küche vermietet. Wer muss zahlen, wenn ein Gerät in der Küche defekt ist?
Wenn Sie eine funktionierende Küche vermietet haben, dies so im Mietvertrag vereinbart wurde und auch in der Höhe der Miete berücksichtigt ist, so müssen Sie auch für deren Funktionstüchtigkeit sorgen.
Ist das Gerät defekt, haben Sie es zu ersetzen, andernfalls hat der Mieter das Recht, die monatliche Miete entsprechend zu mindern.
Wenn bei Mietern Mitbewohner ein- bzw. ausziehen, hat das keinen Einfluss auf den gültigen Mietvertrag. Ein neuer Mietvertrag ist nicht erforderlich, somit bleibt eine rechtswirksam vereinbarte Befristung auch weiterhin gültig.
Ich bin Eigentümerin einer Wohnung. Wir haben eine besondere Vereinbarung über die Kostenaufteilung getroffen und diesen Aufteilungsschlüssel auch im Grundbuch eingetragen. Kann dieser Schlüssel ohne meine Zustimmung geändert werden? Ein Eigentümer, der mehrere Wohnungen im Haus besitzt, verkauft einige davon. Gilt dieser Aufteilungsschlüssel auch für die neuen Eigentümer?
Wenn Kostenaufteilungen und Kostentragungen von Wohnungseigentumsanlagen im Grundbuch eingetragen sind, wirken sie jedenfalls auch für alle Rechtsnachfolger – unabhängig davon, ob diese speziell darauf hingewiesen wurden, oder nicht.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Buch, was eingetragen ist, gilt. Um derartige Verteilungsarten zu ändern, könnten nur wiederum alle Eigentümer eine neue Vereinbarung treffen und eintragen lassen. Eine Änderung ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung ist daher nicht denkbar.
Ich besitze zwei Wohnungen in einem Haus, eine im ersten und eine im vierten Stock. Für die untere zahle ich um 50 Euro mehr Betriebskosten, obwohl beide fast gleich groß sind. Wie kann das sein? Wie kann ich eine Änderung herbeiführen?
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Haus mit 15 Parteien. Die Heizkosten werden nicht nach Verbrauch, sondern auf die Wohnungen aufgeteilt. Ich muss also mitzahlen, obwohl ich im Winter auf Saison und etwa fünf Monate gar nicht da bin. Wie kann ich diese Aufteilung ändern?
Dies bedeutet für Sie, dass Sie jedenfalls mit Kosten belastet werden. Gegen die Regeln des Gesetzes können Sie nichts unternehmen, sämtliche Wärmenutzer könnten aber die Aufteilung zwischen Verbrauch und Grundkosten verändern. Wenn das Gesetz gar nicht angewendet wird und der gesamte Verbrauch nach Nutzfläche verteilt wird, dann sollten Sie – notfalls auch über Gericht – eine Abrechnung nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz durchsetzen.
DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON
Tel: 01/52 65 760
22.7. 2013, 10.00 bis 11.00 Uhr
Hausverwaltung IMV
Kommentare