Wie kalt darf eine Wohnung sein?
In meiner Wohnung ist es sehr kalt. Gibt es eine Höchst- und Mindesttemperatur, die es haben muss? Die Zentralheizung lässt sich leider nicht mehr aufdrehen. Die Verwaltung sagt, dass die Heizung erst funktioniert, wenn es draußen drei Tage lang weniger als 15 Grad hat. Kann ich denn da gar nichts tun?
Bei unzureichender Wärmeversorgung während der Heizperiode steht ein Mietzinsminderungsanspruch zu. Grundsätzlich ist es jedem Mieter bei unzureichenden Temperaturen in der Mietwohnung anzuraten, sich zuerst mit dem Vermieter direkt abzusprechen und über etwaige Verbesserungs- oder Mietminderungsmaßnahmen zu verhandeln, bevor man Ansprüche auf Mietzinsminderung über Rechtswege zu stellen beginnt.
Ich bin Eigentümer eines Reihenhauses. In der Anlage gibt es eine Pergola aus Holz für die Autoabstellplätze. Diese Pergola ist sanierungsbedürftig. Die Mehrheit der Eigentümer ist für einen Abbruch, ich will das aber nicht. Ich finde, die Pergola gehört zum optischen Gesamtkonzept. Habe ich Chancen mit einem Einspruch?
Es handelt sich hier um eine Angelegenheit der außerordentlichen Verwaltung, wo die Mehrheit der Wohnungseigentümer einen Beschluss fassen kann. Wird einer der Wohnungseigentümer überstimmt, so kann er mit einem Antrag gegen die übrigen Wohnungseigentümer die gerichtliche Aufhebung des Mehrheitsbeschlusses verlangen.
Durch die Nichtsanierung der Pergola wird jedoch der Miteigentümer keinesfalls „übermäßig beeinträchtigt“, somit ist die Chance auf Aufhebung bzw. Abänderung des Mehrheitsentscheids nicht zu erwarten.
Steuerhängig ist eine Eigentumswohnung zum Beispiel dann, wenn bis zum 31. 03. 2012 die Spekulationsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen war.
Grundsätzlich ist für die Berechnung der Fristen bei geerbten, geschenkten oder gestifteten Grundstücken und Immobilien auf den Anschaffungszeitpunkt beim Erblasser, Geschenkgeber oder Stifter abzustellen. Es handelt sich also hier um eine unentgeltliche Übertragung und somit beginnt mit dem letzten Übertragungszeitpunkt keine neue Frist. Die Berechnung erfolgt aus dem Veräußerungserlös abzüglich der Anschaffungskosten und davon 25 Prozent.
Ich bin Mieterin einer Wohnung und möchte gerne im Inneren eine Wärmedämmung anbringen. Wie muss ich da vorgehen?
Zunächst müssten Sie den Eigentümer respektive die Verwaltung um Zustimmung fragen. Dann sind Aufwendungen nur dann ersatzfähig, wenn es sich um eine wesentliche Verbesserung der Wohnung handelt, die über die Mietdauer hinaus wirksam und von Nutzen ist. Das wird in diesem Fall auch zu bejahen sein.
Prinzipiell ist es für den Mieter immer anzuraten eine Haushaltsversicherung abzuschließen, dies schon alleine wegen der Haftpflichtversicherung.
Es sollte bereits im Mietvertrag dem Mieter die Verpflichtung auferlegt werden, eine derartige Haushaltsversicherung abzuschließen. Die Kosten sind auf jeden Fall vom Mieter zu tragen.
Das Gesetz sieht keine Möglichkeit der direkten Einflussnahme auf die zeitlichen Abläufe bei Bauvorhaben, bei denen ein neuer Lift gebaut wird, vor. Die Verzögerungen können vielfacher Natur sein. Oft hilft es aber, wenn man durch höfliches Nachfragen die Hausverwaltung an ihre Ankündigungen erinnert.
DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON
Tel: 01/52 65 760
10.6. 2013, 10.00 bis 11.00 Uhr
Mieterschutzverband
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