Wie schützt man sich vor Mietnomaden?

Sie sind zwar nicht mit dem Kamel unterwegs. Aber Mietnomaden ziehen von Wohnung zu Wohnungen ohne jemals Miete zu zahlen.
Thomas Malloth, Obmann des Fachverbands der Immobilientreuhänder, beantwortet Leserfragen.

Wie kann ich mich als Vermieter gegen Miet-Nomaden absichern?

Vor echten Miet-Nomaden kann man sich schwer schützen. Ich würde im Zweifel aber dazu raten, einen Einkommensnachweis bzw. Lohnzettel zu verlangen. Auf jeden Fall sollten Sie eine Kaution (maximal sechs Monatsmieten) vereinbaren und einheben.

Wie schützt man sich vor Mietnomaden?
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Ich möchte meine Eigentumswohnung verkaufen. Das Objekt war zuletzt nicht bewohnt. Muss ich eine Immobiliensteuer zahlen? Wie hoch wäre die Grunderwerbssteuer für den Fall, dass ich die Wohnung an meine Schwester verschenken würde?

Die Beantwortung ist abhängig davon, wann die Immobilie von Ihnen angeschafft wurde. In der Regel ist eine Immobiliensteuer in Höhe von 25 Prozent vom Veräußerungsgewinn zu bezahlen.Die Schwester zählt nicht zum sogenannten "Familienverband" (zwischen Eltern und Kindern gilt ein ermäßigter Satz von zwei Prozent), daher beträgt die Grunderwerbssteuer derzeit 3,5 Prozent vom dreifachen Einheitswert. Im Zuge der Steuerreform 2015 ist diesbezüglich eine Änderung geplant. Die Bemessungsgrundlage wird voraussichtlich der Verkehrswert statt dem Einheitswert sein. Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Ihrem Vertragserrichter im Detail beraten.

Ich bin Mieterin einer Eigentumswohnung. Der befristete Vertrag läuft demnächst aus. Leider ist die Vermieterin schwer erkrankt und derzeit nicht erreichbar. Läuft der Vertrag einfach weiter, wenn keiner aktiv wird? Müsste man so eine Verlängerung auch vergebühren?

Befristete Mietverträge, die nach Ablauf der wirksam vereinbarten Vertragsdauer weder vertraglich verlängert noch aufgelöst werden, gelten einmalig als auf drei Jahre verlängert. Eine Vertragsverlängerung löst auch eine neue Vergebührung aus.

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Unser Sohn wohnt als Mieter in unserer Eigentumswohnung. Er wird mit seiner Freundin für ein Jahr auf Weltreise gehen. Welche Möglichkeiten haben wir, damit die Wohnung dann nicht leer steht? Können wir für ein Jahr vermieten?

In Ihrem Fall ist davon auszugehen, dass Ihr Sohn das Recht zur Untervermietung (gänzliche Weitergabe) hat. Zu beachten ist, dass eine Wohnung in der Regel auf mindestens drei Jahre befristet vermietet werden muss. Davon gibt es Ausnahmen, so sind zum Beispiel bei Vermietungen an Personen, die aus beruflichen Gründen eine Wohnung nur vorübergehend als Zweitwohnung mieten Verträge bis maximal sechs Monaten zulässig.

Ist es möglich, dass in einem Wohnungseigentumsobjekt, in dem zwei Personen gemeldet sind, auch beide im Zuge einer Eigentümerversammlung ihre Stimme abgeben können?

Nein, das Stimmrecht im Wohnungseigentumsgesetz hat nichts damit zu tun, wie viele Personen in der Wohnung gemeldet sind. Dieses Recht wird vom einzelnen Wohnungseigentümer oder einer Eigentümerpartnerschaft (das heißt, beide stehen im Grundbuch) ausgeübt. Bei einer solchen Eigentümerpartnerschaft kann das Stimmrecht nur gemeinsam ausgeübt werden.

Wie schützt man sich vor Mietnomaden?

In unserem Altbau mit 14 Wohnungseigentümern machen zwei Eigentümer was sie wollen. Sie haben ohne Zustimmung der Gemeinschaft Fenstergitter im Stiegenhaus errichtet und gravierende Veränderungen am Balkon vorgenommen: Das Balkongeländer Richtung Innenhof wurde entfernt und durch einen völlig anderen Stil ersetzt, auf das Balkongeländer straßenseitig wurde in einem völlig anderen Stil eine Erhöhung von 50 Zentimeter gesetzt. Die Verwaltung unternimmt nichts. Wer hat gegen diese Eigenmächtigkeit vorzugehen?

Für alle Änderungen im oder am Wohnungseigentumsobjekt gilt, dass ein Wohnungseigentümer diese nicht eigenmächtig durchführen darf, wenn das äußere Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt wird, wenn es zu einer Schädigung des Hauses oder zu einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer kommt. Derartige Änderungen wären nur mit Zustimmung aller möglich. In diesem Fall haben sich die zwei Personen offenbar nicht an diese Grundsätze gehalten und so kann jeder einzelne Wohnungseigentümer die beiden auf Beseitigung der Änderung, auf Wiederherstellung des früheren Zustandes und auf Unterlassung derartiger Änderungen klagen. Das ist nicht Aufgabe des Verwalters.

DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON

Tel: 01/52 65 760 Dienstag, 07.04.2015, 10.00 bis 11.00 Uhr Christian Boschek, Arbeiterkammer Wien

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