Wer zahlt den Tausch der Postkästen?

Wer zahlt den Tausch der Postkästen?
Experten beantworten Ihre Fragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal gibt Karin Sammer vom Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI) Auskunft zu Rechtsfragen.

In unserer Eigentumswohnanlage werden gerade die Postfächer von der Post getauscht. Im Informationsschreiben der Post hieß es immer, dass der Austausch der alten Brieffachanlagen gratis erfolge. Die Hausverwaltung hat nun aber angekündigt, den Eigentümern einen Verwaltungsaufwand dafür in Rechnung zu stellen. Warum das, wenn der Austausch nichts kostet?

Diese Werbung der Post ist tatsächlich irreführend, denn das kostenfreie Austauschkonzept der PS Postservicegesellschaft sieht lediglich eine standardisierte Demontage der alten Brieffachanlagen und die Montage der neuen Brieffachanlage vor. Hinter den Kulissen verursacht die Administration des Postkastentausches, die letztlich oft bis zur Schlüsselverteilung reicht, für die Gebäudeverwaltungen einen beachtlichen Verwaltungsmehraufwand, der auch abzugelten ist.

Wer zahlt den Tausch der Postkästen?
Wir sind Mieter einer Altbau-Wohnung und wollen das Mietrecht auf unser Enkelkind übertragen. Wie geht das?

Zieht der bisherige Mieter aus der Wohnung aus, kann er seine Mietrechte an nahe Angehörige abtreten – und zwar ohne Zustimmung des Vermieters und sogar gegen dessen Willen –, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Eine Abtretung ist nur an Ehegatten und Verwandte in gerader Linie (daher auch Enkelkinder), Adoptivkinder und Geschwister, nicht aber an andere Verwandte möglich. Verwandte in gerader Linie müssen mindestens die letzten zwei Jahre vor dem Auszug des bisherigen Mieters mit ihm im gemeinsamen Haushalt gewohnt haben. Der bisherige Mieter muss die Wohnung tatsächlich verlassen. Die Mitteilung an den Vermieter kann mit einem einfachen Schreiben erfolgen, das am besten vom bisherigen und vom eintretenden Mieter unterschrieben wird.Mangelt es an einer der Voraussetzungen (zum Beispiel am mindestens zweijährigen gemeinsamen Haushalt in der Wohnung), bleibt nur die Möglichkeit, sich mit dem Vermieter über eine Vertragsänderung oder über einen neuen Mietvertrag zu einigen.

Ich habe meine Wohnung vermietet. Der Mieter hat angerufen und – mit Einhaltung der dreimonatigen Frist – gekündigt. Er sagte, dass er noch einen eingeschrieben Brief schickt. Welches Datum gilt dann: Der Anruf oder die Ankunft des Briefes?

Mietverträge können seitens des Mieters entweder gerichtlich oder schriftlich gekündigt werden. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung entfaltet überhaupt keine Wirksamkeit. Geht dem Vermieter eine schriftliche Kündigung des Mieters erst nach Beginn der für den darin genannten Kündigungstermin einzuhaltenden Kündigungsfrist zu, so ist sie für den ersten späteren Kündigungstermin wirksam, für den die Frist zu diesem Zeitpunkt noch offen war. Es steht Ihnen aber auch frei, mit dem Mieter einvernehmlich einen Kündigungstermin festzulegen.

Wer zahlt den Tausch der Postkästen?

Meine Mutter ist verstorben und ich habe ihre Wohnung geerbt. Leider muss ich die Wohnung verkaufen. Was passiert mit den laufenden Kosten, bis sie verkauft ist? Muss ich die zahlen?

Als eingetretener Erbe und nunmehriger Eigentümer der Wohnung haben Sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten und müssen natürlich für die laufenden Kosten wie etwa für die Vorschreibungen der Betriebskosten und der Rücklage aufkommen.

Wer zahlt den Tausch der Postkästen?

Ich bin seit 30 Jahren Mieterin einer Altbauwohnung. Unlängst wurde bei mir eingebrochen und die Wohnungstüre dermaßen beschädigt, dass ich sie nicht mehr zusperren kann. Wer muss für die Reparatur aufkommen?

Für die Reparatur der Wohnungseingangstüre können Sie sich an Ihren Vermieter wenden, da die Außentür eines Mietobjekts wie auch die Außenfenster zu den allgemeinen Teilen des Hauses gehören und daher in die Erhaltungspflicht des Vermieters fallen. Schadhafte Außentüren sind daher in ihrer ursprünglichen Form und Ausstattung wiederherzustellen, wozu auch die sichere Verschließbarkeit einer Eingangstür gehört.

Wer zahlt den Tausch der Postkästen?

Ich habe das Haus meiner Eltern, das sie vor Jahrzehnten erworben haben, geerbt. Ich selbst habe nie dort gewohnt und will es nun verkaufen. Der Makler hat mir gesagt, dass ich im Falle des Verkaufes eine Immobilienertragsteuer zu leisten habe. Stimmt das?

Ja, mit dem Stabilitätsgesetz wurde die Immobilienertragsteuer eingeführt. Die Berechnung der Steuer unterscheidet grundsätzlich nach "Alt- und Neuvermögen". Für private Immobilien, die vor dem 1. 4. 2002 angeschafft wurden und ab April 2012 verkauft werden, berechnet sich die Steuer pauschal nach dem Verkaufserlös. In Ihrem Fall beträgt die Steuer für sogenanntes "Altvermögen" 3,5% vom Verkaufspreis. Bei Vererbung, Tausch oder Schenkung wird auf den letzten entgeltlichen Erwerb abgestellt. Weiterhin steuerfrei bleibt der Verkauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, wenn dieser dem Verkäufer ab Anschaffung bis zum Verkauf mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat oder wenn dieser innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat.

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