Wer entsorgt den Grünschnitt?

Hecke Schneiden
Nadja Shah, Wohnrechtsexpertin der Mietervereinigung, beantwortet Leserfragen.

Ich bin Eigentümer einer Wohnung. In unserer Anlage gibt es auch Erdgeschoßwohnungen mit Garten. Der Grünschnitt wird auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt. Ist das rechtens?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass man Grünschnitt nicht entsorgen muss, man könnte ihn auch kompostieren. Was die Kostentragung betrifft, ist Folgendes zu sagen: Der Grünschnitt von Gärten, die einzelnen Eigentümern gehören und auch als Zubehör eingetragen sind, ist von diesen Personen zu entsorgen. Wenn jedoch die Entsorgung über die allgemeinen Betriebskosten weiterverrechnet werden soll, müsste man das vereinbaren. Sie können bei der Hausverwaltung Einsicht in die Betriebskosten-Belege nehmen und die Jahresabrechnung bestreiten, wenn hier Dinge verrechnet wurden, die nicht hineingehören.

Ich bin Miteigentümer eines Hauses, mir gehören 21 Prozent. Mein Cousin will seinen Anteil jetzt seiner Tochter schenken und die möchte ein Nutzwertgutachten und eine Parifizierung machen lassen. Muss ich dem zustimmen?

Wer entsorgt den Grünschnitt?

Bei einer Parifizierung eines Gebäudes müssen alle Miteigentümer zustimmen. Das vorangehende Nutzwertgutachten prüft, an welchen Objekten Wohnungseigentum begründet werden kann und welcher Nutzwert dem Objekt zuzuordnen ist. Dieser ist in der Folge dann auch Basis für die Aufteilung von Instandhaltungs- und Betriebskosten. Bei der Einteilung gibt es zwar übliche Aufteilungsschlüssel, dennoch kann gerade bei der Festlegung jener Wohnung (Normwohnung) von der aus die Nutzwerte abgeleitet werden, ein erheblicher Einfluss auf das Ergebnis genommen werden. Es ist daher ratsam, einen eigenen Rechtsbeistand bei diesem Vorgang zu haben.

Ich habe eine Eigentumswohnung geerbt, die ich gerne verkaufen möchte. Wie viel Provision darf der Makler verlangen? Worauf muss ich achten? Wer zahlt die Errichtung des Kaufvertrags?

Wer entsorgt den Grünschnitt?
handschlag nach dem beratungsgespräch Bildnummer: 62533646

Die gesetzliche Maklerprovision liegt ab einem Verkaufswert von 48.448 Euro derzeit bei drei Prozent der Kaufsumme zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Der Makler kann diesen Prozentsatz sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer verlangen. Aber das ist die Obergrenze. Natürlich kann man darüber verhandeln, ob der Provisionsanspruch niedriger ausfällt. Viele Makler hätten gerne einen Alleinvermittlungsauftrag. Falls Sie so einer Bindung zustimmen, sollten Sie allerdings eine Befristung vereinbaren. Wer die Errichtung des Kaufvertrags bezahlt, ist Vereinbarungssache.

Ich bin Mieterin einer Genossenschaftswohnung. Haben wir einen Einfluss auf den Putztrupp? Wir sind mit der Firma gar nicht zufrieden.

Wer entsorgt den Grünschnitt?

Einen direkten Einfluss haben Sie nicht. Wenn nicht alle Leistungen erbracht werden, kann man Teile des Honorars beeinspruchen bzw. bereits bezahlte Betriebskosten wieder zurückfordern. Sie haben also die Möglichkeit, dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung eine Mängelliste zu übergeben und festzuhalten, dass aufgrund dieser Mängel das Reinigungshonorar nicht komplett verrechnet werden darf, weil nicht 100 Prozent des Auftrags erfüllt wurden.

In einer neuen Wohnhausanlage gibt es im obersten Geschoß zwei Wohnungen mit sehr großen Terrassen. Alle anderen Objekte haben einen Balkon. Die Käufer der unteren Wohnungen würden gerne im Wohnungseigentumsvertrag vereinbaren, dass jeder selbst für die Erhaltung und Reparatur seine Terrasse bzw. seinen Balkon zuständig ist. Die Käufer der Terrassenwohnungen wollen das natürlich nicht. Müssen alle einverstanden sein?

Wer entsorgt den Grünschnitt?
Wohnen

Wenn Sie von gesetzlichen Vorgaben zur Erhaltungspflicht abgehen wollen, dann brauchen Sie Einstimmigkeit. Noch dazu sind die Terrassen gleichzeitig die Obergeschoßdecke für die Wohnungen darunter. Außerdem müssen bei derzeitiger Rechtslage auch alle bei der Erhaltung der Balkone mitzahlen.

DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON

Tel: 01/52 65 760 23.03.2015, 10.00 bis 11.00 Uhr Thomas Malloth, Fachverband der Immobilientreuhänder

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