Wenn es kracht am Gartenzaun

Wenn es kracht am Gartenzaun
In diesen Wochen genießen viele ihren Garten oder ihren Balkon. Leider gibt es jetzt im Sommer auch öfters Streit mit den Nachbarn.

Wenn Ruhebedürfnis und Partylaune sehr unterschiedlich ausgeprägt sind, kommt es schnell zu Zwist am Zaun. Auch bei der Gartengestaltung und der Tierhaltung sind sich viele Nachbarn nicht einig. IMMO erklärt, was erlaubt und was verboten ist.

Überhängende Äste, eindringende Wurzeln und fallende Äpfel

"Eigentümer dürfen in ihren Boden eindringende Wurzeln entfernen und über die Grundstücksgrenze hängende Äste benützen oder abschneiden", sagt Christian Marth, Immobilienrechtsexperte und Partner bei Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte. Wer Äste oder Wurzeln entfernt, muss darauf achten, dass die Pflanze keinen Schaden nimmt. Und er muss dabei auf der eigenen Seite des Zaunes bleiben. "Betritt man das Grundstück des Nachbarn ohne seine Erlaubnis, droht eine Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage, im schlimmsten Fall auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs", warnt Marth. Eventuell entstehende Kosten hat der beeinträchtigte Nachbar zu tragen. Ist durch die Wurzeln oder Äste aber ein Schaden entstanden, muss der Eigentümer des Baumes die Hälfte der Ausgaben ersetzen. Doch es hat auch Vorteile, wenn ein Baum sehr nah am Zaun steht: Man darf sowohl Fallobst einsammeln als auch die Früchte von den überhängenden Ästen pflücken.

Poolparty, Kindergeschrei und Hundegebell

Wenn es kracht am Gartenzaun
Lärm ist der häufigste Grund für Streit unter Nachbarn. Grundsätzlich sind zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr laute Tätigkeiten wie Bohren oder Rasenmähen zu vermeiden. An Sonn- und Feiertagen gilt das rund um die Uhr. Außerdem kann jede Gemeinde die Ruhezeiten in einer ortspolizeilichen Verordnung regeln. Auslöser für Streit gibt es viele: Steigt in Nachbars Garten jede Nacht eine wilde Party, kann man die Polizei rufen. Wenn der Lärm das ortsübliche Ausmaß übersteigt, können die Beamten eine Geldstrafe verhängen. Wenn ein Hund länger als eine halbe Stunde am Stück bellt, wird das meist als ungebührlich und unüblich eingestuft. Dann können die Nachbarn eine Anzeige machen oder eine Unterlassungsklage bei Gericht einbringen. Babys und Kleinkinder dürfen natürlich schreien. Auch beim Spielen im Garten kann es schon mal lauter werden. Wenn aber die Decke vibriert, weil der Nachwuchs stundenlang in der Wohnung herumhüpft, muss man sich das nicht gefallen lassen.

Grillparty, Zigarrenclub und andere Gerüche

Immer mehr Menschen fühlen sich durch den Rauch von Zigaretten oder Zigarren gestört. Das Qualmen im Stiegenhaus könnte in der Hausordnung untersagt werden. Wenn der Nachbar auf dem Balkon oder in seinem Garten raucht, kann man nichts machen.

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Dem Grillvergnügen auf dem eigenen Grund sind kaum Grenzen gesetzt. "Beim Hantieren mit Feuer ist allerdings auf landes- und gemeinderechtliche Regelungen zu achten", sagt Marth. Bei lang anhaltenden Hitzeperiode und Trockenheit kann die Gemeinde zum Beispiel ein zeitlich begrenztes Grillverbot aussprechen. Mieter und Wohnungseigentümer können einen Blick in die Hausordnung werfen. Ist hier das Grillen untersagt, wird der Nachbar mit einer Unterlassungsklage Erfolg haben. Ein Kündigungsgrund ist ein Verstoß gegen die Hausordnung aber nicht. Gibt es keine individuellen Vereinbarungen, gilt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (§ 364 ABGB): "In diesem Fall hat eine Unterlassungsklage gegen den Nachbarn, von dessen Wohnung oder Grundstück die Beeinträchtigung ausgeht, nur dann Erfolg, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Geruchsbelästigung muss das ortsübliche Ausmaß überschreiten und gleichzeitig die normale Benutzung des Grundstücks oder der Wohnung wesentlich beeinträchtigen", erklärt Christian Wolf, Wohnrechtsexperte der Hausverwaltung IMV. "In Wien wird man fachgerechtes Grillen einmal pro Woche als ortsüblich ansehen können."Die Polizei ist in Österreich zwar für Lärm-, nicht aber für Geruchsbelästigung zuständig. Mit einer Ausnahme: "Im Burgenland wird belästigender Geruch als Verwaltungsübertretung unter Strafe gestellt", sagt Wolf.

Die Frage der Ortsüblichkeit ist auch bei anderen olfaktorischen Herausforderungen ausschlaggebend: Während man auf dem Land mit dem Duft von Jauche leben muss, wird man sich in der Stadt gegen Düngemittel-Experimente wehren können.

Freilaufende Hunde, hungrige Katzen und die Koi-Karpfen

Wenn es kracht am Gartenzaun
Eine junge Katze läuft am 04.03.2014 umgeben von Märzenbechern (Frühlings-Knotenblume, Leucojum vernum) über eine Wiese in Langenwolmsdorf (Sachsen). Foto: Arno Burgi/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
"In ein eingezäuntes Grundstück eindringende Hunde müssen nicht geduldet werden. Bei freilaufenden Katzen kommt es auf die Ortsüblichkeit und den Grad der Beeinträchtigung an. Im Normalfall wird man den Besuch der Katze dulden müssen", sagt Rechtsanwalt Christian Marth. Wenn diese aber einen gröberen Schaden anrichtet oder die Koi-Karpfen aus dem Biotop fängt, kann man vom Besitzer Schadenersatz fordern – sofern man die Schuld der Katze beweisen kann.

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