Wegweiser für die Wohnungssuche

Wegweiser für die Wohnungssuche
Suche, Besichtigung, Mietvertrag: Wie Sie die perfekte Wohnung finden und worauf Mieter achten müssen, lesen Sie im ersten Teil der neuen IMMO-Serie.

Ausziehen, von daheim. Einziehen, beim Partner. Umziehen, weil es doch nicht geklappt hat. Oder weil man bald mehr Platz braucht für den Nachwuchs. Gründe für eine neue Wohnung gibt es viele.

Die Entscheidung

Miete oder Eigentum? Das hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Beides hat Vor- und Nachteile: Mieter sind flexibler und mobiler, denn sie können kündigen und ausziehen. Über Schäden am Haus müssen sie sich nicht den Kopf zerbrechen. Andererseits ist die bezahlte Miete einfach futsch.

Wer zumindest 30 Prozent des Kaufpreises gespart hat, kann eine Eigentumswohnung in Betracht ziehen. Doch ein jahrzehntelanger Kredit ist nicht jedermanns Sache. Wer kauft, sollte außerdem bedenken, dass Eigentümer auch bei jeder Reparatur an allgemeinen Teilen des Hauses mitzahlen müssen. Worauf Käufer achten sollten, lesen Sie kommenden Samstag im zweiten Teil unserer Serie.

Die Suche

Wegweiser für die Wohnungssuche

Bevor es ernst wird, muss man sich überlegen, wie viel Geld zur Verfügung steht. Im Idealfall verschlingen die Wohnkosten nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens. Nicht vergessen: Zur Miete kommen noch die Betriebskosten und die Ausgaben für Heizung und Strom dazu.
Ist das Budget geklärt, liest man am besten Zeitungsinserate (die größte Auswahl gibt es jeden Samstag in IMMO), durchstöbert Online-Plattformen und hört sich im Bekanntenkreis um. "Wer eine günstige Wohnung entdeckt hat, sollte schnell sein. Rufen Sie gleich an und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin", sagt Andreas Wollein, Inhaber und Geschäftsführer von Realpartners.

Echte Schnäppchen sind leider rar. Wer jedoch bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, kann auch in eine geförderte Wohnung ziehen. Informationen über aktuelle Projekte gibt es direkt beim Bauträger und beim Wohnservice Wien. Mieter einer Genossenschaftswohnung müssen allerdings einen Grund- und Baukostenbeitrag zahlen. Für die Vergabe von Gemeindewohnungen ist Wiener Wohnen zuständig.

Die Besichtigung

Oft ist es Liebe auf den ersten Blick. Um ganz sicher zu gehen, sollte man aber einen zweiten riskieren. Im Idealfall besichtigt man die Wohnung zu unterschiedlichen Tageszeiten, damit man sich ein besseres Bild von den Lichtverhältnissen machen kann. "Die meisten kommen zuerst allein und dann ein zweites Mal mit dem Partner oder einer Vertrauensperson", weiß Wollein. Für die Besichtigung sollte man sich Zeit nehmen und sich genau überlegen, ob man die Räume so einrichten kann, wie man möchte. Smartphone-Besitzer können sich vor dem Termin mit passenden Apps eindecken: Die Angebote reichen von der Wasserwaage über den Lautstärkemesser bis zur Anwendung zum Planen und Einrichten.

Manche Makler bieten nur Gruppentermine an. "Wenn es nur einen Massenbesichtigungstermin gibt, würde ich versuchen, einen eigenen Termin eine halbe Stunde früher zu vereinbaren. Der Makler muss auf diesen Vorschlag nicht eingehen, aber einen Versuch ist es wert", so Wollein. Wenn der Makler verlangt, dass man einen Besichtigungsschein unterschreibt, kann man das ohne Bedenken tun. Man bestätigt damit nur, dass man das Objekt gesehen hat und die Provision (in der Regel zwei Brutto-Monatsmieten) zahlt, falls ein Mietvertrag zustande kommt. Anders ist es bei einem Mietanbot: Wer so etwas unterzeichnet, bestätigt, dass er die Wohnung zu den entsprechenden Konditionen mieten will.

Vor übereilten Entscheidungen bewahrt jedoch das Konsumentenschutzgesetz: Wer ein Mietanbot gleich bei der ersten Besichtigung unterschreibt, kann binnen einer Woche davon zurücktreten.

Der Mietvertrag

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Ist die Entscheidung gefallen, wird der Vertrag unterschrieben. "Bei der Unterfertigung eines Mietvertrages ist darauf zu achten, dass alle Punkte, die mündlich vereinbart wurden, auch schriftlich festgehalten werden", betont Barbara Walzl-Sirk, Wohnrechtsexpertin des Mieterschutzverbandes. "Oft gibt es Probleme, weil bei der Besichtigung ein Autoabstellplatz oder ein Kellerabteil zugesagt und später im Mietvertrag nicht vermerkt werden. Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Beginn des Mietverhältnisses, die Dauer und die Kündigungsmöglichkeiten festgehalten werden."

Grundsätzlich kann ein Mietvertrag unbefristet oder befristet abgeschlossen werden. Gibt es ein Ablaufdatum, muss auf mindestens drei Jahre befristet werden. Kündigen können Mieter frühestens nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. "Vorsicht bei der Abgabe von Kündigungsverzichten bei unbefristeten Verträgen", warnt Rechtsanwalt und Wohnrechtsexperte Peter Hauswirth. "Steht im Vertrag etwa, dass der Mieter für drei Jahre auf sein Kündigungsrecht verzichtet, kann er tatsächlich erst nach drei Jahren kündigen."

Mieter einer klassischen Altbauwohnung (vor 1945 bzw. 1953 errichtet) sind vom Mietrechtsgesetz gut geschützt. In diesem Fall gelten auch gesetzliche Obergrenzen für die Höhe der Miete. Bei Neubauwohnungen, ausgebauten Dachböden oder Einfamilienhäusern sind die vertraglichen Spielräume größer. "In diesem Fall müssen zum Beispiel die Erhaltungspflichten genau im Vertrag geregelt werden", so Walzl-Sirk. Im Zweifelsfall sollte man den Vertrag von einem Anwalt oder einer Mieterschutzorganisation überprüfen lassen.

Checkliste: Das sollten Sie den Makler fragen

Wegweiser für die Wohnungssuche

Thomas Malloth, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, weiß, welche Fragen man bei der Besichtigung stellen sollte:

- Wie hoch sind die Miete, die Betriebskosten und die Heizkosten? Womit wird geheizt? Wie viel muss ich noch extra für Strom rechnen?

- Wie hoch ist die Kaution, die ich zahlen muss? Sind Einrichtungsgegenstände oder Investitionen des Vormieters abzulösen? Wie hoch sind die Kosten für die Vertragserrichtung und die Vergebührung?

- Kann ich sofort einziehen? Was muss ich selbst machen? Muss man zum Beispiel noch ausmalen?

- Was darf ich verändern? Darf ich die Wände während meiner Mietzeit auch kunterbunt streichen?

- Ist die Küche möbliert? Sind andere Einrichtungsgegenstände vorhanden?

- Gibt es einen Breitband-Kabelanschluss (für Internet, TV, etc.)?

- Gibt es ein Kellerabteil, eine Waschküche, einen Fahrradabstellraum oder vielleicht sogar einen Fitnessraum und eine Sauna im Haus? Gibt es einen Parkplatz oder Garagenplatz?

- Wie sieht die Infrastruktur in der Umgebung aus? Welche Einkaufsmöglichkeiten gibt es? Wie sieht die Verkehrsanbindung aus?

- Darf ich meine große Wohnung untervermieten? Darf ich vielleicht sogar eine WG daraus machen?

- Darf ich Haustiere halten?

- Für wie lange wird der Mietvertrag abgeschlossen? Kann er nach Ablauf der vereinbarten Dauer auch verlängert werden? Welche Kündigungsfristen habe ich?

Weiterführende Links

Checkliste für die Wohnungssuche

Checkliste muss sein wäre schön nicht nötig
Wohnung Altbau
Wohnung Neubau
Einfamilienhaus
Reihenhaus
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Kinderzimmer
2. Kinderzimmer
3. Kinderzimmer
Gästezimmer
Arbeitszimmer
Badezimmer inkl. WC
– mit Dusche
– mit Badewanne
WC getrennt
zweites WC
Abstellraum
Einbauküche
Zentralheizung
Balkon
Dachterrasse
Eigengarten
Lift
Garage
Fahrradabstellraum
Kinderwagenabstellraum
U-Bahn-Nähe
Supermarkt-Nähe
Nähe zu Schule und/oder Kindergarten
Grünruhelage
zentrale Lage
Sonstiges ____________

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