Was tun, wenn’s im Haus stinkt?

Wenn unangenehme Gerüche durchs ganze Haus ziehen, könnte ein Baumangel Schuld daran sein
Unangenehme Gerüche können sich im ganzen Gebäude verbreiten. Die häufigsten Probleme, die einfachsten Lösungen und die rechtliche Vorgangsweise bei Beeinträchtigungen.

Wenn in der Garage ein Auto einparkt, riecht es in der Ordination drei Stockwerke darüber nach Benzin. Kocht jemand in der Wohnung nebenan, weiß der Bewohner von 4B genau, was es bei seinem Nachbarn zu essen geben wird. "Durch Luftströmungen im Gebäude kann es zu einem unkontrollierten Übertritt von Geruchsstoffen kommen. Diese ziehen über Elektroleitungen oder Steigschächte und kommen zum Beispiel bei der Steckdose wieder heraus. Jede Undichtigkeit in einem Gebäude kann ein Weg sein", sagt Peter Tappler, Sachverständiger und Geschäftsführer der IBO Innenraumanalytik.

Gemeinsame Schächte

Was tun, wenn’s im Haus stinkt?
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In älteren Häusern kann es über gemeinsame Entlüftungsschächte für mehrere Wohnungen zu Geruchsübertritt kommen. Stimmen die Druckverhältnisse in der Klimaanlage nicht, können auf diesem Weg Duftstoffe übertragen werden. Probleme gibt es auch häufig mit Fäkal- und Kanalmief. Das kommt vor, wenn das System undicht ist, weil zum Beispiel unabsichtlich ein Abflussstrang abgeschnitten wurde. Auch ein ausgetrockneter Siphon kann der Grund für Müffel-Aroma sein. Wenn etwa in einem Ferienhaus sehr lange niemand duscht, kann es sein, dass vom Kanalsystem Gerüche eintreten.

Isolieren sollte man immer direkt an der Quelle und nicht dort, wo sich die Duftwolken breitmachen. Meist wird ein spezielles Abdichtmaterial in den betroffenen Schacht eingespritzt. Ist etwa der Verputz an der Decke durchlässig, wird diese versiegelt. "Gibt es in einem Haus mehrere Eigentumswohnungen, kann es schwierig werden. Verweigert der Eigentümer den Zutritt, kann man sich aber an die Baupolizei wenden", sagt Peter Tappler.

Belästigung oder Bedrohung?

Gefährlich kann es werden, wenn sich gesundheitsschädliche Stoffe (etwa Zigarettenrauch oder Lösungsmittelbestandteile) auf den Weg machen oder wenn es brennt. Ist das Gebäude undicht, ziehen die Gase durch die Konstruktion selbst und es kann zu einer Rauchgasvergiftung kommen – auch wenn sich der Brandherd in einer ganz andere Ecke des Hauses befindet. Davon abgesehen ist Gestank meistens mehr Belästigung als Bedrohung. Unangenehmes Odeur kann jedoch beim Menschen Abwehrreaktionen hervorrufen. "Manche fühlen sich gestört und entwickeln allein dadurch Beschwerden wie Kopfschmerzen", erklärt Peter Tappler.

Gerüche nachweisen

Was tun, wenn’s im Haus stinkt?
Cartoon Illustration of Perfumer Man with Big Nose Smells the Scents
Nachweisen kann man Gerüche auf zwei Arten: analytisch oder sensorisch. Manche Stoffe lassen sich mit einer chemischen Analyse der Raumluft messen. Andere können nur von einem geschulten Prüfer erschnuppert werden. "Das ist natürlich sehr subjektiv. Wenn wir testen, kommen wir daher manchmal zu viert oder fünft", sagt Innenraumanalytiker Tappler. Ob ein Geruch für den Nutzer akzeptabel ist, hängt nicht nur von seiner Intensität ab: "Uringeruch ist am WC in Ordnung, aber sicher nicht im Wohnzimmer. Der Duft nach Kuhstall passt auf den Bauernhof, aber nicht ins Büro", sagt Tappler. "Bei manchen PVC-Böden entwickelt sich dieser Stallgeruch, wenn man mit nassen Schuhen drübergeht." Manchmal sind Gerüche also auch hausgemacht.

Probleme in der Wohnung

Innerhalb einer Wohnung könnte verdeckter Schimmel einen muffigen Gestank verursachen. Dieses Problem wird oft sehr lange nicht bemerkt. Hat sich der Pilz jedoch schon so ausgebreitet, dass man ihn riechen kann, sollte so schnell wie möglich saniert werden. Auch Baumaterialien oder Möbelbeschichtungen können einen chemischen Geruch abgeben. Hier heißt die Lösung: gut lüften.

Mieter können Mietzinsminderung geltend machen oder den Vermieter bitten, das Problem zu beheben. „Dieser ist für die allgemeinen Teile des Hauses zuständig. Liegt die Belästigung etwa an einer nicht funktionierenden Lüftungsanlage, kann er zur Sanierung aufgefordert werden. Geht von dem Geruchsproblem eine Gesundheitsgefährdung aus, muss der Vermieter auf jeden Fall handeln“, sagt Sandra Cejpek, Wohnrechtsexpertin der Kanzlei Anwalt Guntramsdorf. Ist ein anderer Bewohner Schuld am Gestank, kann man mit einer Unterlassungsklage gegen ihn vorgehen, wenn die Gerüche das ortsübliche Maß überschreiten. „Problematisch wird es, wenn der Nachbar nichts dafür kann, sondern zum Beispiel bauliche Gegebenheiten schuld daran sind, dass Koch-Düfte herüberziehen“, sagt Cejpek. „Manchmal ist es nicht möglich, Gerüche dauerhaft zu binden, oder es wäre mit einem derartigen finanziellen Aufwand verbunden, dass dies dem Vermieter nicht zumutbar ist. In solchen Fällen wird wohl eine dauerhafte Mietreduktion zu thematisieren sein.“

Im Wohnungseigentumshaus muss die Gemeinschaft über Sanierungsmaßnahmen abstimmen und die Kosten tragen. Wenn zum Beispiel die Kamine nicht hoch genug gezogen wurden und ein Eigentümer deshalb von den Abgasen des Schwedenofens beeinträchtigt ist, ist die Gemeinschaft für die Sanierung zuständig. Wird ein Objekt nicht widmungsgemäß genutzt – wenn etwa in einer Wohnung ein Catering-Service betrieben wird und übermäßiger Kochgeruch entsteht – kann jeder Eigentümer mit einer Unterlassungsklage gegen den Störer vorgehen.

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