Was tun, wenn’s im Haus stinkt?
Wenn in der Garage ein Auto einparkt, riecht es in der Ordination drei Stockwerke darüber nach Benzin. Kocht jemand in der Wohnung nebenan, weiß der Bewohner von 4B genau, was es bei seinem Nachbarn zu essen geben wird. "Durch Luftströmungen im Gebäude kann es zu einem unkontrollierten Übertritt von Geruchsstoffen kommen. Diese ziehen über Elektroleitungen oder Steigschächte und kommen zum Beispiel bei der Steckdose wieder heraus. Jede Undichtigkeit in einem Gebäude kann ein Weg sein", sagt Peter Tappler, Sachverständiger und Geschäftsführer der IBO Innenraumanalytik.
Gemeinsame Schächte
Isolieren sollte man immer direkt an der Quelle und nicht dort, wo sich die Duftwolken breitmachen. Meist wird ein spezielles Abdichtmaterial in den betroffenen Schacht eingespritzt. Ist etwa der Verputz an der Decke durchlässig, wird diese versiegelt. "Gibt es in einem Haus mehrere Eigentumswohnungen, kann es schwierig werden. Verweigert der Eigentümer den Zutritt, kann man sich aber an die Baupolizei wenden", sagt Peter Tappler.
Belästigung oder Bedrohung?
Gefährlich kann es werden, wenn sich gesundheitsschädliche Stoffe (etwa Zigarettenrauch oder Lösungsmittelbestandteile) auf den Weg machen oder wenn es brennt. Ist das Gebäude undicht, ziehen die Gase durch die Konstruktion selbst und es kann zu einer Rauchgasvergiftung kommen – auch wenn sich der Brandherd in einer ganz andere Ecke des Hauses befindet. Davon abgesehen ist Gestank meistens mehr Belästigung als Bedrohung. Unangenehmes Odeur kann jedoch beim Menschen Abwehrreaktionen hervorrufen. "Manche fühlen sich gestört und entwickeln allein dadurch Beschwerden wie Kopfschmerzen", erklärt Peter Tappler.
Gerüche nachweisen
Probleme in der Wohnung
Innerhalb einer Wohnung könnte verdeckter Schimmel einen muffigen Gestank verursachen. Dieses Problem wird oft sehr lange nicht bemerkt. Hat sich der Pilz jedoch schon so ausgebreitet, dass man ihn riechen kann, sollte so schnell wie möglich saniert werden. Auch Baumaterialien oder Möbelbeschichtungen können einen chemischen Geruch abgeben. Hier heißt die Lösung: gut lüften.
Mieter können Mietzinsminderung geltend machen oder den Vermieter bitten, das Problem zu beheben. „Dieser ist für die allgemeinen Teile des Hauses zuständig. Liegt die Belästigung etwa an einer nicht funktionierenden Lüftungsanlage, kann er zur Sanierung aufgefordert werden. Geht von dem Geruchsproblem eine Gesundheitsgefährdung aus, muss der Vermieter auf jeden Fall handeln“, sagt Sandra Cejpek, Wohnrechtsexpertin der Kanzlei Anwalt Guntramsdorf. Ist ein anderer Bewohner Schuld am Gestank, kann man mit einer Unterlassungsklage gegen ihn vorgehen, wenn die Gerüche das ortsübliche Maß überschreiten. „Problematisch wird es, wenn der Nachbar nichts dafür kann, sondern zum Beispiel bauliche Gegebenheiten schuld daran sind, dass Koch-Düfte herüberziehen“, sagt Cejpek. „Manchmal ist es nicht möglich, Gerüche dauerhaft zu binden, oder es wäre mit einem derartigen finanziellen Aufwand verbunden, dass dies dem Vermieter nicht zumutbar ist. In solchen Fällen wird wohl eine dauerhafte Mietreduktion zu thematisieren sein.“
Im Wohnungseigentumshaus muss die Gemeinschaft über Sanierungsmaßnahmen abstimmen und die Kosten tragen. Wenn zum Beispiel die Kamine nicht hoch genug gezogen wurden und ein Eigentümer deshalb von den Abgasen des Schwedenofens beeinträchtigt ist, ist die Gemeinschaft für die Sanierung zuständig. Wird ein Objekt nicht widmungsgemäß genutzt – wenn etwa in einer Wohnung ein Catering-Service betrieben wird und übermäßiger Kochgeruch entsteht – kann jeder Eigentümer mit einer Unterlassungsklage gegen den Störer vorgehen.
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