Was kann gegen Lärm aus dem Karaoke-Lokal getan werden?
Meine Tochter lebt in einer Mietwohnung, unter der kürzlich ein Karaoke-Lokal eingezogen ist. Seitdem ist es die ganze Nacht laut – teilweise bis in die Morgenstunden. Sie hält es kaum mehr aus, was kann sie gegen den Lärm machen?
Grundsätzlich sollte der Vermieter oder die Hausverwaltung von den Störungen informiert werden, damit diese Abhilfe schaffen können. Bei gewerblich genutzten Lokalen könnte eine Beschwerde bei der jeweiligen Gewerbebehörde weiterhelfen, um zu überprüfen, ob die gewerberechtlichen Genehmigungen vorliegen und allenfalls erteilte Auflagen eingehalten werden. Für die Ahndung einer ungebührlichen Lärmerregung, insbesondere bei Störungen der Nachtruhe, ist die Polizei zuständig.
Ich wohne in einer Reihenhaussiedlung, die aus neuen Häusern auf einzelnen Parzellen im Alleineigentum besteht. Gemeinsam sind wir Miteigentümer eines Grundstücks mit einem Carport. Ich würde dort gerne eine Steckdose für ein E-Auto anbringen. Brauche ich bei der Eigentümerversammlung dazu die Mehrheit oder Einstimmigkeit?
In Verwaltungsangelegenheiten wird bei Miteigentum zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Verwaltung unterschieden. Über Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung, also jene Maßnahmen, die zum Betrieb und zur Erhaltung notwendig und zweckmäßig sind, entscheidet die Mehrheit nach Verhältnis der Anteile. Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung sind die wichtigen Veränderungen zur Erhaltung oder besseren Benutzung des Hauptstammes. Solche Veränderungen können nur durchgeführt werden, wenn die Miteigentümer einen einstimmigen Beschluss fassen.
Ich lebe in einer Genossenschaftswohnung, die Teil einer größeren Anlage ist. Seit unser Hausbesorger in Pension ging und die Arbeit eine Hausverwaltung übernommen hat, werden die Tore unserer Anlage in der Nacht nicht mehr versperrt. Müssen wir als Mieter das Versperren nun selbst organisieren?
Sie sollten sich wegen der Lösung des Problems an die Hausverwaltung wenden. Für Wien legt die Verordnung über die Haustorsperre und die Haus beleuchtung fest, dass die Tore aller im Gebiet der Stadt Wien gelegenen Häuser in der Zeit von 22 Uhr bis sechs Uhr gesperrt sein müssen. In der Zeit von sieben Uhr bis 21 Uhr sind sie offen zu halten, ausgenommen sind Wohnhäuser, welche über entsprechende technischen Einrichtungen wie Gegensprechanlagen oder Toröffnungsanlagen verfügen.
Ich bin Mieter einer Genossenschaftswohnung in Wien-Hietzing. Wie oft muss die Hausverwaltung eine Mieterversammlung durchführen?
Mietrechtlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, Mieterversammlungen durchzuführen. In der Praxis werden Mieterversammlungen von Genossenschaften organisiert, um größere Vorhaben wie Sanierungen vorzubereiten oder um anstehende Probleme zu besprechen. Manchmal sind gesellschaftsrechtlich Genossenschafterversammlungen vorgesehen.
Vor zwei Jahren habe ich ein Ferienhaus in einer Ferienanlage gekauft. Als ich kürzlich meinen Zweitwohnsitz dort anmelden wollte, sagte mir die Gemeinde, dass dies nicht möglich sei, weil das Haus in einem Erholungsgebiet und eigentlich auf einem Grund mit Hotelwidmung steht. Unter welchen Umständen wäre ein Zweitwohnsitz möglich?
Aus dem Flächenwidmungsplan ergibt sich, ob und in welcher Form die einzelnen Liegenschaften genutzt werden dürfen. Sie sollten daher überprüfen, welche Festlegungen für die Liegenschaft getroffen worden sind, und können nur direkt mit der Meldebehörde eine eventuelle Unterkunftnahme abklären. Möglicherweise kann dabei auf die Erfahrungen anderer in der Anlage zurückgegriffen werden.
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