Vermieter in der Pflicht: Leitungswasser mit Ablaufdatum
Viele wissen es, die meisten machen es dennoch nicht: Wer nach einer Woche Urlaub zurück nach Hause kommt, sollte das Leitungswasser vor dem Trinken einige Minuten laufen lassen. In vielen alten Häusern, die vor 1950 errichtet worden sind, speisen Bleirohre die Wasserversorgung. „6,1 Prozent der von uns in den vergangene 18 Monaten analysierten Proben wiesen eine Grenzwertüberschreitung bei Blei auf“, sagt Aqa-Chef Stephan Bruck. Sein Unternehmen verkauft und analysiert Tests zur Messung der heimischen Leitungswasserqualität. „Bei Messungen des ersten Schwalls, also Wasser, das über Nacht in der Leitung gestanden hat, ist der Wert doppelt so oft überschritten.“ Nach dem Urlaub sei die Belastung mitunter höher, speziell Altbaubewohner sollten dann das Leitungswasser – entgegen des Sparsamkeitsgedankens – laufen lassen, rät Bruck.
Liegt der Bleiwert im Trinkwasser nach einer Minute Laufenlassen über 0,01 Milligramm pro Liter, trifft den Vermieter gesetzlich eine Behebungspflicht. Die Mietervereinigung rät Mietern, den Vermieter dann schriftlich zu verständigen. Bei längerer Dauer bestehe ein Recht auf Mietzinsminderung.
Kontrolle ist gut, Austausch ist besser
„Dass Wasserleitungen nach Abwesenheit durchgespült werden müssen, ist in nur fünf Prozent der Mietverträge geregelt“, warnt Herbert Wimberger, Präsident des Forum Wasserhygiene, alle Vermieter. Denn auch Mieter müssten auf ihre Pflichten aufmerksam gemacht werden.
Zusätzlich zur Belastung durch Blei, Nickel und Chrom in Rohren und Armaturen könne Wasser, das länger in Leitungen oder Wasserspeichern steht, verkeimen. Bakterien wie Legionellen und Pseudomonaden können krank machen. Wimberger: „Viele realisieren nicht, dass Wasser ein Ablaufdatum hat und dass sie selbst für die Trinkwasserqualität im Gebäude verantwortlich sind.“
Neben der Kontrolle der Wasserrohre raten die Experten, Brauseköpfe, -schläuche und Armaturen regelmäßig auszutauschen.
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