Testen Sie Ihr Wissen

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10 Jahre IMMO: Was haben Sie sich gemerkt?

Wohn- und Mietrecht, Streit mit dem Nachbarn oder dem Vermieter, Hausbau und Finanzierung, Tipps für Heimwerker und Hobby-Gärtner: Die Servicethemen, die der IMMO-KURIER behandelt, sind breit gefächert. Testen Sie Ihr Wissen mit unserem Quiz. Die Buchstaben der richtigen Antworten ergeben ein Lösungswort.

1. Einen Mietvertrag kann man unbefristet oder für eine bestimmte Dauer abschließen. Auf wie viele Jahre muss eine Befristung mindestens abgeschlossen werden?

M Eines
S Drei
P Fünf
L Zehn

2. Wie kann man sich gegen einen Nachbarn wehren, der die ganze Nacht Lärm macht, unerlaubt grillt oder gefährliche Tiere hält ?

A Mit einer Verbotsklausel
U Mit einer Unterlassungsklage
X Mit einer Strafandrohung
O Mit einer Mahnklage


3. Wer muss die neue Therme in der Mietwohnung zahlen, wenn das alte Gerät kaputt geht?

B Der Hausverwalter
P Der Vermieter
M Der Mieter
O Der Installateur

4. Im Bebauungsplan steht, wie das Haus aussehen darf. Wo kann man sich den Plan anschauen?

K Bundesbauamt
D Landesamt
E Gemeindeamt
I Bundeskanzleramt

5. Zieht der Mieter aus, muss er die Wohnung besenrein zurückstellen. Was muss der Vermieter ihm im Gegenzug aushändigen?

K Bestätigung der Mietdauer
Z Schlüssel
R Kaution
P Zeugnis

6. Wer eine Wohnung kauft, die erst errichtet wird, ist durch ein Gesetz geschützt. Wie heißt es?

Ä Bauträgervertragsgesetz
K Mietrechtsgesetz
F Konsumentenschutzgesetz
L Wohnungseigentumsgesetz

7. Mieter können die Richtigkeit der Betriebskosten beim Bezirksgericht prüfen lassen. Welche Anlaufstelle gibt es in Wien?

H Schiedsstelle
F Außerstreitgericht
D Schlichtungsstelle
L Schiedsgericht

8. Klavierspielende Nachbarn beschäftigen oft die Gerichte. Wie viele Stunden darf laut Judikatur täglich geklimpert werden?

E Fünf
I Zwei
U Unbegrenzt
A Gar nicht

9. Seit 2012 gibt es einen Typenschein für Immobilien, der die Energieeffizienz des Gebäudes abbildet. Wie heißt dieses Zertifikat?

E Dichtheitszertifikat
L Dämmungsbeleg
F Energieausweis
Ä Energiepass

10. Wann ist die beste Zeit, um den Rasen zu bewässern?

I Sehr früh am Morgen
A Zu Mittag
H Am Abend
D Gar nicht

11. Für Baumängel kann man nur innerhalb einer bestimmten Frist ab der Übernahme von Haus oder Wohnung Gewährleistungsansprüche geltend machen. Wie lange hat man dafür Zeit?

W Ein Jahr
K Drei Jahre
P Sieben Jahre
S Zwölf Jahre

12. Es gibt vier Ausstattungskategorien bei Wohnungen. Welche ist die höchste/beste?

B Kategorie B
D Kategorie D
C Kategorie C
A Kategorie A

13. Darf man in Wien größere Bäume im eigenen Garten jederzeit fällen?

D Natürlich
F Niemals
T Mit amtlicher Genehmigung
Ö Nur der Gärtner

IMMO verlost fünf KURIER-Wochenend-Abos (FR, SA, SO). Spielen Sie mit unter KURIER.at/gewinnspiele. Oder schicken Sie das Lösungswort an immo@kurier.at oder eine Postkarte an IMMO-KURIER, 1190 Wien, Leopold-Ungar-Platz 1. Geben Sie eine Adresse an, die Gewinner werden schriftlich verständigt. Einsendeschluss: 10. Juli 2015. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Barablöse ist nicht möglich. Gilt nur für Verbraucher im Sinne des KSchG.

Teilnahmeberechtigt sind Verbraucher im Sinne des KSchG ab 18 Jahren, die weder Mitarbeiter des Kooperationspartners noch des KURIER oder mit diesem verbundener Unternehmen sind. Der/Die Gewinner wird/werden unter allen rechtzeitig eingelangten Einsendungen mittels Ziehung unter Ausschluss des Rechtswegs ermittelt und persönlich verständigt; darüber hinaus wird über das Gewinnspiel keinerlei Korrespondenz geführt.

Eine Barablöse von Sach- oder Dienstleistungspreisen ist nicht möglich, deren Verwendung bzw. Inanspruchnahme erfolgt stets auf Gefahr des/der Gewinner/s. Der Gewinnspielveranstalter übernimmt keine Haftung für Datenübertragungsdefekte bei der Teilnahme bzw. bestimmte Eigenschaften oder Funktionen der von Dritten zur Verfügung gestellten Gewinne; Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche wegen angeblicher Leistungsmängel sind an den jeweils angegebenen Kooperationspartner (Hersteller/Anbieter) zu richten. Für die Entrichtung allfälliger mit dem Gewinn verbundener Steuern oder sonstiger gesetzlicher Abgaben hat/haben der/die Gewinner zu sorgen.

Die Übermittlung falscher Daten im Zuge des Gewinnspiels kann ebenso wie jeder Manipulationsversuch, zB verdeckte Mehrfacheinsendungen derselben Person, zum Ausschluss des Betreffenden von der weiteren Teilnahme führen. Der jederzeitige Abbruch des Gewinnspiels, insb. wegen technischer oder rechtlicher Probleme, bleibt vorbehalten.

Gewinnspielveranstalter ist die KURIER RedaktionsgmbH & Co KG, Leopold-Ungar-Platz 1, 1190 Wien, Tel.: 01/52 100-2360, eMail: marketing@kurier.at. Im Übrigen gelten, soweit anwendbar, die AGB von kurier.at. Druck- Satzfehler vorbehalten.

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