Sind Sie bereit für ein gemeinsames Zuhause?

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IMMO erklärt, worauf man achten sollte, wenn man miteinander kauft oder mietet. Und was mit der Wohnung passiert, wenn die Beziehung in die Brüche geht.

Zu dir oder zu mir? Zu uns! Die meisten Paare entscheiden sich früher oder später für ein gemeinsames Zuhause. Doch wenn zwei zusammenziehen, gibt es einiges zu bedenken. IMMO erklärt, worauf man achten sollte.

Die bisherige Bleibe

Viele wollen ihre alte Wohnung nicht gleich aufgeben – vor allem, wenn die Miete sehr günstig ist. Grundsätzlich darf man mehrere Objekte mieten. Die alte Wohnung sollte aber nicht monatelang leer stehen. Denn das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung zu Wohnzwecken kann einen Kündigungsgrund darstellen.

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, kann diese vermieten. Wird der Vertrag befristet abgeschlossen, muss man die Wohnung für mindestens drei Jahre vermieten. Wer unbefristet vermietet, muss sich dessen bewusst sein, dass er den Vertrag nur aus wichtigen Gründen – wie Nicht-Bezahlen der Miete – kündigen kann. Geht die Beziehung in die Brüche, wird man aber die Wohnung selbst wieder brauchen. Dann gibt es theoretisch die Möglichkeit einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, doch in der Praxis ist es nicht so einfach, diesen Kündigungsgrund durchzusetzen.

Gemeinsam mieten

Will man eine Wohnung mieten, gibt es zwei Möglichkeiten: Es kann entweder einer von beiden der Hauptmieter sein oder es stehen beide im Mietvertrag. Lebensgefährten haben – anders als Ehegatten – im Falle der Trennung kein gesetzliches Eintrittsrecht. Es ist daher ratsam, dass beide den Mietvertrag unterschreiben. Wenn ein Partner auszieht, ist er damit nicht automatisch aus seiner Haftung entlassen. Er oder sie muss sich mit dem in der Wohnung verbleibenden Mieter und mit dem Vermieter einigen.

Gemeinsam kaufen

Nicht nur Ehepaare, auch Lebensgefährten können gemeinsam eine Immobilie erwerben. Bei einer solchen Eigentümerpartnerschaft kaufen zwei Personen miteinander eine Wohnung und stehen dann auch beide im Grundbuch.

Oft investiert einer der beiden mehr Geld in die gemeinsame Wohnung. Er oder sie sollte sich darüber im Klaren sein, dass im Grundbuch trotzdem beide als gleichberechtigte Partner eingetragen sind und nach außen immer die Halbe-halbe-Regelung gilt.„Bei einer Eigentümerpartnerschaft können die beiden Personen nur einvernehmlich über die Wohnung verfügen“, sagt der Wiener Notar Michael Raeser. „Das betrifft sowohl die laufende Erhaltung als auch mögliche Belastungen durch Kredite. Auch Entscheidungen in der Hausgemeinschaft und über einen möglichen Verkauf können nur gemeinsam getroffen werden.“

Im Fall der Trennung

Geht die Beziehung in die Brüche, ist die Eigentümerpartnerschaft nicht automatisch vorbei. Die endet nämlich erst, wenn man das Objekt verkauft oder verschenkt oder wenn einer der beiden stirbt. „Wenn man sich nicht einigen kann und einer aussteigen möchte, müsste dieser eine Teilungsklage bei Gericht einbringen. Wer einen Rechtsstreit verhindern will, sollte das Ausstiegsszenario im Vorfeld vertraglich regeln“, betont Raeser. Auch wenn einer viel mehr investiert als der andere, sollte man vor dem Kauf eine Vereinbarung für den Trennungsfall treffen. „Ich empfehle, die Finanzierung der jeweiligen Anschaffungen entsprechend zu dokumentieren“, sagt Sandra Cejpek, Wohnrechtsexpertin der Kanzlei Anwalt Guntramsdorf. „Lebensgefährten können sich auch wechselseitig Schuldscheine über die jeweils finanzierten Beträge ausstellen. Damit erübrigen sich zumindest Streitigkeiten im Nachhinein, wer wie viel beigesteuert hat.“

Besonders schwierig wird es, wenn ein Paar für den Wohnungskauf einen gemeinsamen Kredit aufgenommen hat. Oft kann sich einer allein die Rückzahlung nicht leisten und die Wohnung muss verkauft werden.

Überlegen Sie im Vorfeld gemeinsam, wer welche Möbel, welches Geschirr, welche Bilder oder Haustiere in die neue Wohnung mitbringt und wie die laufenden Kosten aufgeteilt werden.

Hängt Ihr Herz an einem besonderen Stück, vielleicht an einem Erbstück? Dann sprechen Sie aus, warum Sie gerade dieses Möbelstück mitnehmen möchten. Entscheiden Sie dann gemeinsam und auch aus sachlichen Gesichtspunkten (was passt farblich besser, ist bequemer …) was mitkommt und was nicht. Kaufen Sie auch etwas Neues, also Gemeinsames – zum Beispiel ein neues Bett, das Ihnen dann gemeinsam gehört.

Was ist Ihnen beim Zusammenleben besonders wichtig, was könnte Sie stören? Wer kocht, putzt, bügelt wie oft und wann? Machen Sie eine Liste Ihrer Interessen und reden Sie schon vor dem Umzug miteinander darüber.

Nehmen Sie sich genügend Zeit für den Umzug. Es ist nicht notwendig, alles an einem Tag zu erledigen. Machen Sie den Umzug in Ruhe und genießen Sie ihn. Er läutet ja für Sie einen neuen Lebensabschnitt ein. Stress trübt die Freude und führt zu unnötigen Konflikten.

Zusammenzuleben heißt nicht ausschließlich traute Zweisamkeit. Jeder braucht einen Rückzugsort. Das muss nicht unbedingt ein eigenes Zimmer sein. Oft reicht es schon, einen kleinen Teil der Wohnung zu seinem eigenen kleinen Reich zu machen, in dem jeder nur Zeit für sich verbringen kann.

Konflikte sind normal und es gibt sie überall. Ziel ist es, mit Konflikten konstruktiv umzugehen und sie zu lösen. Lassen Sie Konflikte nicht eskalieren, sondern sprechen Sie gleich an, wenn Sie etwas stört. Auch wenn Sie das Gefühl haben, der andere müsste es merken, wenn etwas nicht optimal läuft. Hellseherische Fähigkeiten besitzen die wenigsten Menschen.

Menschen sind soziale Wesen und jeder Mensch hat seine Besonderheiten. Diese können Sie nicht ändern, sehr wohl aber den Umgang damit. Vielleicht sind diese Eigenheiten ja sogar liebenswert, wenn Sie sie aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

Trennen Sie das Problem vom Menschen. Versetzen Sie sich in die Lage des Partners und versuchen Sie zu verstehen, warum er so handelt. Bringen Sie Ihre Interessen in Einklang, indem Sie auf die dahinterliegenden Bedürfnisse achten.

Worst-Case-Szenario: Ziehen Sie in Betracht, dass es vielleicht mit dem Zusammenleben nicht funktioniert und machen Sie sich schon jetzt darüber Gedanken. Wer nimmt welche Möbel im Falle einer Trennung mit, wie sieht die finanzielle Regelung aus? Wenn gar nichts mehr geht: Werfen Sie nicht gleich die Flinte ins Korn und trennen sich, sondern suchen Sie sich professionelle Hilfe bei einem neutralen Experten.

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