Scheibchenweise: Baumpflege in luftigen Höhen

Wir haben uns angesehen, wie das Roden in einem Innenhof funktioniert und nachgefragt, wann man einen Baum fällen darf.

Zur Weltspitze gehören wir nicht gerade. Einen Stockerlplatz haben die Österreicher bei den europäischen Seilklettertechnik-Meisterschaften vor einigen Wochen im Wiener Prater daher nicht erreicht. "Top sind die Amerikaner, die Deutschen, die Schweizer und natürlich die Engländer. Die Baumpflege als organisierten Beruf gibt es in Österreich nämlich erst seit zirka 15 Jahren, in den USA aber schon seit den 1950er-Jahren und in England noch länger", erzählt der Leiter der Abteilung Baumpflege bei Grünbau Jakel, Emmanuel Holz.

Baumpflege ist ein junger Berufszweig

Profis in Sachen Baumpflege gibt es aber natürlich auch hierzulande. Schließlich kann man so einen 20-Meter-Riesen in einem Innenhof nicht einfach umschneiden. Fällte man einen Baum zwischen zwei Wohnhäusern, würde dieser ziemlich sicher in ein Schlafzimmer krachen. Wird bei der Baumpflege die Krone ausgelichtet, kann man die Äste auch nicht einfach fallen lassen. "Wenn man auf beengtem Raum arbeitet, muss man den Baum Stück für Stück abtragen. Der Kletterer sitzt ganz oben, schneidet Äste und Stammteile ab und lässt die Stücke an einem Seil kontrolliert hinunter", erklärt Baumpfleger Holz. Einmal musste er mit seinem Team eine 22 Meter hohe Scheinakazie (Robinie) mit einem Kronendurchmesser von zwölf Metern roden. "Die ist bei einem Sturm auseinandergebrochen und ein Teil hing richtig im Haus drin. Der Kletterer hängt in diesem Fall über dem Teil, den er absägt. Denn man weiß nicht, wie die Spannung im Baum ist. Wenn das Holz unkontrolliert splittert, kann es den Arbeiter verletzen", erklärt Holz.

Ohne Grund wird kein Baum gefällt

Solche Sturmbruchschäden gibt es in Wien nur ein paar Mal pro Jahr. Häufiger ist ein Pilzbefall des Baumes, der dann statisch nicht mehr sicher ist. In so einem Fall gibt es eine Standsicherheitsüberprüfung und dann wird entschieden, ob der Baum gefällt wird.
"Bei einem zwölf Meter hohen Exemplar und relativ unkomplizierten Bedingungen dauern die Arbeiten fünf bis sechs Stunden. Das kostet rund 1000 Euro", bringt Holz ein Beispiel. "Wer auf der Suche nach einem seriösen Anbieter ist, kann prüfen, ob das Unternehmen beim internationalen Baumpflegeverband, der ISA (International Society of Arboriculture), registriert ist", rät Holz. Er rodet Bäume nur dann, wenn sie krank sind oder bei einem Unwetter beschädigt wurden. "Wenn es nur ums Licht geht, kann man die Krone auslichten. Ohne Grund würden wir keinen Baum fällen. Das ist eine Frage der Firmenphilosophie", so Holz.

Ausnahme: Fichten, die können leicht umfallen

Eine Ausnahme macht er für Fichten in Privatgärten. Die wurden in den 1980er-Jahren sehr gerne gepflanzt, werden aber bis zu 22 Meter hoch und sind sogenannte Flachwurzler. "Wenn die keinen Windschutz wie im Wald haben, können sie leicht umfallen. Das ist gefährlich, daher roden wir die schon. Dafür kriegt man auch leicht eine Genehmigung", sagt Holz. In Wien darf man nämlich nicht so einfach zur Säge greifen. Hier wacht das Baumschutzgesetz über den städtischen Baumbestand: Ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe, muss die Entfernung von Laub- und Nadelbäumen vom Magistratischen Bezirksamt genehmigt werden. Außerdem muss man eine Ersatzpflanzung vornehmen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen. Obstbäume und Bäume in Kleingärten dürfen auch ohne Bewilligung umgeschnitten werden.

Wer einen Baum pflanzt, sollte sich also gut überlegen, welcher wirklich geeignet ist. Natürlich hängt die Wahl vom persönlichen Geschmack und dem vorhandenen Platz ab. Von Silber-Weiden und Pappeln rät Holz jedoch in jedem Fall ab: "Diese Sorten sind grünbruchgefährdet. Das heißt, es kann ohne Fremdeinwirkung ein Stück oder sogar der ganze Stamm brechen - auch wenn der Baum gesund aussieht."

Wohnungseigentum: Wer entscheidet, ob ein Baum gefällt wird?

Sandra Cejpek (Anwalt Guntramsdorf) erklärt, wann Eigentümer ein Wörtchen mitzureden haben:
Geht von dem Baum eine Gefahr aus, ist die Entfernung eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung: Die Hausverwaltung muss für die Entfernung des Baumes die Mit- und Wohnungseigentümer nicht befragen.

Nimmt der Baum hingegen nur einigen Eigentümern Licht weg, ist dessen Entfernung eine Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung, weil die Entfernung nicht dringend geboten ist. In einem solchen Fall braucht man die Mehrheit der Miteigentümer.

Ist die Entfernung des Baumes nicht notwendig, kann die überstimmte Minderheit beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Aufhebung des Mehrheitsbeschlusses stellen, wenn mit der Veränderung eine übermäßige Beeinträchtigung des Antragstellers verbunden wäre oder die Kosten der Entfernung des Baumes nicht durch die Rücklage gedeckt sind.

Die Frage, ob das Entfernen von Bäumen, die Wohnungen oder Häusern Licht und Luft nehmen, begehrt werden kann, hängt immer auch damit zusammen, wie sich der Baumbestand bei Ankauf der Liegenschaft dargestellt hat.

Das gilt auch für Nachbars Bäume: War der Bewuchs auf dem Nebengrundstück bereits bei Ankauf (oder auch Anmietung) der Liegenschaft vorhanden und war damit zu rechnen, dass die Bäume im Laufe der Zeit an Größe zunehmen werden, sind die Ansprüche als Nachbar beschränkt.

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