Rechtstipp: Wie verlängere ich eine befristet vermietete Wohnung?

Rechtstipp: Wie verlängere ich eine befristet vermietete Wohnung?
Experten beantworten Ihre Fragen am KURIER-Telefon. Heute: Rechtsanwältin Sanda Cejpek

Ich vermiete meine Wohnung befristet. Der aktuelle Mietvertrag läuft am 15. Jänner aus, nun soll der Vertrag verlängert werden. Kann ich eine Verlängerung des Mietvertrags ab 1. Februar machen, um die Miete zu erhöhen?

Wenn ein zunächst bis 15. Januar befristet abgeschlossenes Mietverhältnis ausläuft und eine Verlängerung beabsichtigt ist, beginnt die neue Vertragsdauer mit 16. Januar. Davon unabhängig ist die Frage, ob im Zusammenhang mit der Verlängerung des Mietverhältnisses eine Erhöhung des Mietzinses zum nächsten Zinstermin erfolgen kann. Sofern im ursprünglichen Mietvertrag dem Mieter keine Verlängerungsoption eingeräumt war, ist die Verlängerung eines befristeten Mietverhältnisses ein in der Privatautonomie der Vertragsparteien stehender Akt, der vermieterseitig an Bedingungen, wie etwa die Anhebung der Miete geknüpft werden kann.

Ich lebe in einem Haus auf einem Eigengrund in einer Gartensiedlung. Mein Nachbar hat sein Grundstück mit einer Stützmauer begradigt, die nicht besonders hübsch ist. Muss mein Nachbar die Mauer auf meiner Seite verputzen?

Kann ich die Mauer selbst verputzen?Zunächst ist die Frage zu klären, ob die Mauer ausschließlich auf dem Grundstück des Nachbarn errichtet wurde, dem dann ausschließliches Eigentum an der Mauer zukommt, oder diese aber als Grenzmauer hergestellt wurde, wodurch beide Nachbarn hieran Miteigentum erlangen. Im letzteren Fall ist man berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die zugewandte Mauerseite zu verputzen; generell trägt dann jeder die Erhaltungskosten für seine Mauerhälfte. Steht die Mauer ausschließlich im Eigentum des Nachbarn, sind sämtliche eigenmächtigen Veränderungen an der Mauer Eingriff in das Eigentumsrecht des Nachbarn, der sich mit einer Besitzstörungs- und Unterlassungsklage wehren kann.

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