Rauchfangkehrer: Kehren, messen, prüfen - und Glück bringen

Rauchfangkehrer: Kehren, messen, prüfen - und Glück bringen
Demnächst kommen die Rauchfangkehrer wieder ins Haus. Doch abgesehen vom Kamine kehren - was machen sie sonst noch?

Zu Jahresbeginn wird in Wien wie gewohnt in jedem Haus die Kehrtabelle im Eingangsbereich aufgehängt. Dort können Hausbewohner erfahren, wann der Rauchfangkehrer – für jeden Bezirk gibt es sechs bis neun gewerblich zugelassene Betriebe – zur Hauptkehrung kommen wird. Doch was genau macht der Schornsteinfeger eigentlich?

Der Rauchfangkehrer überprüft sämtliche Feuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit sowie auf bau- und feuerpolizeiliche Mängel. Zu den meist verwendeten Feuerstätten zählen Festbrennstoff-Öfen, Ölöfen, Gas-Durchlauferhitzer, Gas-Kombithermen, Gasöfen, Gaskessel und Gas-Heizthermen.

Bei der Hauptkehrung müssen diese Feuerstätten samt Rauch- und Abgasrohren in der Wohnung frei zugänglich sein. Bei der Kehrung selbst ist eine gewisse Staubentwicklung unvermeidlich. Deshalb empfiehlt es sich, die Einmündungsstellen in der Wohnung abzudichten.

Auch Feuerstätten, die nicht in Betrieb sind, muss der Rauchfangkehrer auf ihre einwandfreie Funktion überprüfen. Nicht benutzte Abgasanlagen können allerdings auch beim zuständigen Rauchfangkehrer abgemeldet werden: Dabei müssen alle Einmündungen in den Rauchfang dicht verschlossen werden. „In den vergangenen Jahren sind die benutzten Rauchfänge weniger geworden“, so Christian Leiner, Innungsmeister der Wiener Rauchfangkehrer.

Allerdings gibt es einen kleinen Gegentrend: Festbrennstoff-Öfen wie Schwedenöfen und Kachelöfen erfreuen sich wieder größerer Beliebtheit. Und bevor ein solcher eingebaut werden kann, ist ein Vorbefund des Rauchfangkehrers hinsichtlich baulicher Beschaffenheit des Rauchfangs verpflichtend.

Eine Luftverbundüberprüfung ist seit 2012 zudem im Rahmen der Hauptkehrung Pflicht. Dabei werden die chemischen Bestandteile der Abgase (Kohlenmonoxid, und Stickoxide) bestimmt. Diese dürfen die gesetzlichen Grenzwerte nämlich nicht überschreiten. Zudem wird kontrolliert, ob genügend Luft in den Wohnraum zuströmt.

Der Hintergrund: Vor der verpflichtenden Abgasmessung gab es in Wien immer wieder Unfälle , ausgelöst durch Kohlenmonoxid. Thermen und Öfen im Inneren brauchen Luft zum Verbrennen. Ist Raumluft wegen stark gedämmter Fassaden oder sehr dichten Fenstern nicht ausreichend vorhanden, saugen die Geräte Luft aus dem Rauchfang an, wo sich die Abgase befinden. 2012 gab es deswegen 112 Kohlenmonoxid-Unfälle mit sieben Toten. Im Jahr 2017 waren es 27 Unfälle. Christian Leiner: „Leider gab es auch einen Todesfall. Auslöser dafür war eine Klimaanlage , die an den Rauchfang angeschlossen wurde.“

Gerade bei neuen Geräten wie mobilen Klimaanlagen, Bad- und WC-Ventilatoren sowie Dunstabzügen, die im Herd integriert sind, ist besondere Vorsicht geboten. Diese Geräte saugen extrem stark Raumluft an und verändern damit den Lufthaushalt in der Wohnung. Oft entsteht dabei Unterdruck und das ist die Hauptursache für Unfälle. „Viele Leute unterschätzen die Gefahr“, sagt Innungsmeister Leiner. „Bevor man diese Geräte in Betrieb nimmt, sollte man sie vom Rauchfangkehrer überprüfen lassen.“

Die Rauchfangkehrer kümmern sich bei ihrem Besuch auch um den Brandschutz. Weil Wohnungen immer kleiner werden, sind sie auch überfüllter. Bewohner lagern dann oft ihre Sachen wie Fahrräder und Kinderwägen im Stiegenhaus. Allerdings sind das Fluchtwege, die brandschutzrechtlich frei gehalten werden müssen.

Die Kosten für die Hauptkehrung (Kehrgebühr) sind bei Mietwohnungen Teil der Betriebskosten und werden vom Hausverwalter abgerechnet. Im Falle einer Wohnungseigentumsgemeinschaft zählen die Aufwendungen für den Schornsteinfeger zu den Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung und werden von allen Eigentümern getragen. Sie werden ebenfalls über die Betriebskosten abgerechnet.

Falls jemand seinen Kamin nicht nutzt oder wesentlich öfter in Verwendung hat als die übrigen Eigentümer, kann aber ein anderer Verteilungsschlüssel ausverhandelt werden. „Mit Zustimmung aller Eigentümer kann eine vom Gesetz abweichende Verrechnungsmodalität vereinbart werden. Wenn es keine Zustimmung gibt, kann diese auch bei Gericht beantragt werden“, so Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband.

Und warum bringt ausgerechnet der Rauchfangkehrer Glück im neuen Jahr? Früher waren die Feuerstelle und der Kamin das Herzstück jedes Haushalts. Allerdings entstanden durch verstopfte Kamine und Ruß oft Brände und giftige Gase. Und so galt es als Glück, wenn der Rauchfangkehrer wieder für Sicherheit sorgte.

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