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Müssen Eigentümer Mahnspesen zahlen?
Sigrid Räth, Wohnrechtsexpertin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, gibt Auskunft am KURIER-Wohntelefon
Die Hausverwaltung hat mir eine Mahnung mit Mahnspesen geschickt. Ich habe aber gehört, dass man als Eigentümer keine Mahnspesen zahlen muss. Ist das richtig?
Es ist nicht richtig, dass Eigentümer grundsätzlich keine Mahnspesen zahlen müssen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet, die Wohnbeiträge einzuheben. Dazu gehört es auch, Mahnungen auszusenden. Innerhalb von sechs Monaten müsste die Hausverwaltung die offenen Forderungen nicht nur einmahnen sondern auch einklagen und die Klage im Grundbuch anmerken lassen, um das Vorzugspfandrecht ausnutzen zu können.
In unserem sehr alten Verwaltervertrag steht, dass der Hausverwalter bei Maßnahmen, die mehr als 100.000 Schilling kosten, ein Zusatzhonorar verrechnen darf. Jetzt rechnet er immer viele kleine Reparaturen zusammen und wenn die Kosten über 7000 Euro ausmachen, stellt er dieses Bauaufsichtshonorar. Darf er das?

In unserem Haus wurden vor 15 Jahren einige Büros zu Wohnungen umgebaut. Die neuen Nutzwerte wurden nie im Grundbuch eingetragen. Diese Wohnungseigentümer haben daher noch immer weniger Anteile und zahlen weniger Betriebskosten. Wie müssen wir anderen vorgehen, damit das endlich berichtigt wird?

In unserem Eigentumshaus werden alle paar Jahre die Fenster von einigen Parteien getauscht. In einer Wohnung sind die Fenster über 40 Jahre alt, die wurden jetzt wieder nicht gemacht. Diese Wohnung ist vermietet, der Eigentümer kümmert sich nicht darum. Warum macht man nicht alle auf einmal? Das wäre doch sicher billiger. Muss sich darum die Hausverwaltung kümmern?

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Tel: 01/52 65 760
3.11.2014, 10.00 bis 11.00 Uhr
Sandra Cejpek, Rechtsanwältin und Wohnrechtsexpertin
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