Miet-Richtwerte steigen um 5,1 Prozent
Betroffen sind die Mieter von rund 300.000 Wohnungen nach dem sogenannten Richtwertmieten-System, geschätzte 220.000 davon in Wien. Die Richtwertmieten gelten für nach dem 1. März 1994 abgeschlossene Mietverträge für Altbauten. Für Wien erhöhen sich die Richtwerte von 4,91 auf 5,16 Euro, geht aus der Verlautbarung hervor. Dies entspricht einer Erhöhung um rund 5,1 Prozent.
Die Richtwerte sind je nach Bundesland verschieden. Das Richtwertsystem macht Zuschläge auf die Richtwerte etwa auf Basis von Lage oder Ausstattung möglich - was von Mieterschützern und der AK seit Jahren als zu unbestimmt kritisiert wird.
Folgend die Tabelle der Miet-Richtwerte:
Bundesland | Richtwert/m2 ab 1.4.2012 | Richtwert/m2 ab 1.4.2010 |
---|---|---|
Wien | 5,16 | 4,91 |
Burgenland | 4,7 | 4,47 |
Kärnten | 6,03 | 5,74 |
Niederösterreich | 5,29 | 5,03 |
Oberösterreich | 5,58 | 5,31 |
Salzburg | 7,12 | 6,78 |
Steiermark | 7,11 | 6,76 |
Tirol | 6,29 | 5,99 |
Vorarlberg | 7,92 | 7,53 |
AK erneuert Kritik an Richtwertsystem
Die Arbeiterkammer (AK) hat ihre Kritik am System der
Richtwertmieten bekräftigt. "Das System ist sehr undurchsichtig. Wir wollen, dass die Zuschläge klar in ein Gesetz gefasst werden und dass sie nicht mehr als 20 Prozent Mietkosten ausmachen dürfen", sagte Walter Rosifka, Mietrechtsexperte Arbeiterkammer Wien (AK), am Freitag. "Statt alle zwei Jahre soll die Anpassung nur alle fünf Jahre stattfinden und nur die Hälfte der Inflation umfassen."
Die nächste Woche fällig werdende Erhöhung deckt sich in ihrer Höhe mit der Steigerung der Verbraucherpreise. Laut Rosifka finden sich in den meisten Mietverträgen Wertsicherungsklauseln, nach denen nicht nur der Nettomietzins, sondern auch die diversen Zuschläge aliquot erhöht werden.
Neben den von Privaten vermieteten Wohnungen wird von der Richtwertanpassung auch eine "fünfstellige" Zahl von alten Genossenschaftswohungen erfasst, deren Mieten per Gesetz an den aktuellen burgenländischen Satz - genauer 70 Prozent davon - gekoppelt sind. Es handelt sich um bereits ausbezahlte, neu vermietete bzw. an Eintrittsberechtigte (Kinder) übergebene Genossenschaftswohnungen.
Die Arbeiterkammer fordert für die nächste Mietrechtsnovelle weiters eine Entrümpelung des Betriebskostenkatalogs, erklärte Rosifka der APA. Grundsteuern, Versicherungskosten und Hausverwaltung seien "alles Kosten, die nicht von den Mietern verursacht werden und dürfen daher nicht weiterverrechnet werden." Ein durchschnittlicher Haushalt könnte sich damit 600 Euro im Jahr ersparen.
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