Kann ich als Mieter eine Biotonne vom Vermieter fordern?

Kann ich als Mieter eine  Biotonne vom Vermieter fordern?
Experten beantworten Leserfragen. Schicken Sie diese an immo@kurier.at. Diesmal: Simone Maier-Hülle - Rechtsanwältin

DATENSCHUTZ

Laut Datenschutzbestimmungen ist es nicht mehr gestattet, an den Gegensprechanlagen von Mehrparteienhäusern, die Namen der privaten Mieter anzubringen. Seit ich in diesem Haus wohne, seit 36 Jahren, waren ausschließlich die Zunamen der Mieter an der Gegensprechanlage angebracht. Nun gibt es neue Namensschilder, mit den Vor- und Zunamen der Mieter. In diesem Haus wohnen jedoch überwiegend alleinstehende Damen, deren Vornamen, auf ihr Alter schließen lassen. Ist dies zulässig?

Ist man mit der Anbringung des Namens, oder wie im konkreten Fall auch des Vornamens nicht einverstanden, lohnt es sich in den meisten Fällen, dies an die Hausverwaltung bzw. den Eigentümer heranzutragen. Sollte es wider Erwarten in der Folge zu keiner Entfernung kommen, dann gebietet die Datenschutzgrundverordnung durchaus Mittel, dagegen vorzugehen. Genannt sei an dieser Stelle neben dem Widerspruchsrecht gemäß § 21 Abs. 1 DSGVO auch der Unterlassungsanspruch nach Art 79 DSGVO. Bei einem Mietobjekt im Vollanwendungsbereich des MRG wird sich dieser Aufwand wohl zulässigerweise in den Auslagen für die Verwaltung gemäß § 22 Mietrechtsgesetz widerspiegeln. Außerhalb des Vollanwendungsbereichs muss man den Mietvertrag durchsehen, ob sich eine konkrete vertragliche Regelung zum Punkt „Auslagen für die Verwaltung“ finden lässt. Eigenmächtige Adaptierungen sollten zwar eher unterlassen werden, sich deshalb jedoch mit einer Besitzstörungsklage konfrontiert zu sehen erscheint jedenfalls doch relativ unwahrscheinlich, da ein Nachteil des Eigentümers durch diesen Eingriff wohl nicht angenommen werden kann.

MIETRECHT

Wir wohnen in einer Mietwohnung. Im Innenhof gibt es einen Restmüll-, einen Altpapier- und einen Verbundstoff-Container, jedoch keinen für Bio-Müll. Der nächste Bio-Müllcontainer ist zu Fuß zehn Minuten von unserer Wohnung entfernt. Gibt es die Möglichkeit, bei der Hausverwaltung einen Bio-Müll-Container anzufordern?

Eine generelle Verpflichtung, Biotonnen auf der Liegenschaft aufzustellen, besteht in Wien nicht. Es gibt in der Stadt verteilt zentrale Sammelbehälter für Bioabfälle. Grundsätzlich kann aber die Hausverwaltung bei der Stadt Wien Müllgefäße (darunter auch Biotonnen) anfordern. Aus mietrechtlicher Sicht besteht jedoch keine Verpflichtung des Vermieters, seinem Mieter Biotonnen zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich kann es sich auszahlen, den Dialog mit der Hausverwaltung beziehungsweise dem Eigentümer zu suchen und die Bereitstellung von Biotonnen anzuregen.

IRRTÜMLICHER VERSAND

Wir sind vor einem halben Jahr in eine Mietwohnung übersiedelt. Es trudelt immer noch laufend Post von den Vormietern bei uns ein. Was können wir tun?

Die Post vom Vormieter zu erhalten ist tatsächlich ein lästiger Wegbegleiter für viele Mieter. Gute Chancen, diesem Problem Herr zu werden, hat man, wenn man auf dem konkreten Brief schriftlich vermerkt, dass der Vormieter unbekannt verzogen ist und diesen dann einfach in den nächstgelegenen Postkasten einwirft. Diese Briefe werden dann an den Absender retourniert. In weiterer Folge kann der Absender dann den künftigen Versand an diese Adresse unterbinden.

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