Immobilienkauf in Spanien

Immobilienkauf in Spanien
Anders als in Österreich ist die Spekulationssteuer in Spanien ist nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Vor allem die Wiederverkaufssteuer für Ausländer ist mit 35 Prozent sehr hoch.

Sobald man ernsthaft am Kauf einer spanischen Immobilie interessiert ist, zeigt einem der Makler eine Kopie der sogenannten escritura (notarielle Kaufurkunde), mit der die heutigen Eigentümer das Objekt erworben haben.

Darin sind die Grundbuchdaten enthalten, anhand derer man online einen Grundbuchsauszug anfordern kann (auch dies macht üblicherweise der Makler).

Nur so können Sie feststellen, ob die notariell beglaubigten Angaben mit dem heutigen Zustand des Objektes übereinstimmen.

Sollten Veränderungen am Objekt vorgenommen worden sein, die nicht eingetragen wurden: Wichtig ist, ob diese mit Baugenehmigung oder ohne erfolgt sind.

Alle Um- und Zubauten ohne Genehmigung führen zu Schwierigkeiten mit der zuständigen Behörde, die meist sehr kompliziert und langwierig sind (in Mallorca trifft dies laut Experten bei rund 30 bis 40 Prozent aller Immobilien mit ländlichem Charakter zu).

Bei nicht genehmigten Veränderungen müssen Architekten und Techniker konsultiert werden, die versuchen, die Eintragungen im Grundbuch (registro de la proprietad) auf den aktuellen Stand zu bringen.

Achtung: Etwa alle fünf Jahre wird jede Immobilie vom örtlichen Katasteramt (catastro) neu vermessen. Diese Daten sind die Basis für die jährliche Grundsteuer.

Vor allem Eigentümer aus dem Ausland unterliegen häufig dem Irrtum, dass Um- und Zubauten durch die Eintragung im Rathaus legalisiert wurden. Dies ist nicht der Fall.

Die Eintragung im örtlichen Katasteramt hat nichts mit der Eintragung im Grundbuch zu tun — und nur auf diese kommt es beim Kauf an.

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