Immer schön cool bleiben
Diesmal ist es schon im Mai soweit: Neuer Hitzerekord. 35 Grad wurden im niederösterreichischen Horn gemessen. Bei aller Freude über den Sommer gibt es leider auch einen Haken: Zumindest in den Städten kann es in den Wohnungen unerträglich heiß werden. Denn versiegelte Flächen verhindern Verdunstung und die damit in Verbindung stehende Abkühlung. Gleichzeitig heizen die Gebäude durch ihre hohe Speichermasse auf. "Städte wie München, Berlin und Wien entwickeln daher Strategiepläne zum Thema Stadtklima. Essentiell ist dabei eine ausreichende ,Grüne Infrastruktur‘. Den besten Klimaausgleich schaffen Bäume. In Wien gibt es tolle Beispiele für Dach- und Fassadenbegrünungen", sagt Anna Detzlhofer, Landschaftsplanerin und Mitglied des Ausschusses Nachhaltiges Bauen der Bundeskammer der Ziviltechniker.
Bauwerksbegrünungen werden von manchen auch kritisch gesehen: Ein Thema ist der Brandschutz, ein anderes die Angst vor Ungeziefer. "Manche haben Sorge, dass ihnen die Natur zu nahe kommt. Aber wo Schädlinge sind, gibt es auch Nützlinge", sagt Detzlhofer. Für sie überwiegen eindeutig die Vorteile: "Grün verbessert das Stadtklima."
Welches Gerät passt für mich?
Als Einzelner hat man jedoch auf die Freiraumplanung der Stadt keinen Einfluss. Wer also im Sommer vor Hitze kein Auge zu tut, muss selbst aktiv werden. Eine zentrale Klimaanlage ist die bequemste Form der Temperaturregulierung. Sinnvoll ist diese allerdings nur bei einem Neubau. Wer in der bestehenden Wohnung nachrüsten möchte, hat die Wahl zwischen einem fix eingebauten Splitgerät und einem mobilen Standgerät. Ventilatoren bringen vielleicht das subjektive Gefühl einer Abkühlung, die Temperatur sinkt durch die Bewegung der Luft aber nicht.
Mit einem mobilen Klimagerät lassen sich verschiedene Räume kühlen. So kann man zum Beispiel vor dem Schlafengehen erst im Kinderzimmer und später im Elternschlafzimmer für ein erträglicheres Raumklima sorgen. "Es kommt immer darauf an, wie sehr die Bauteile aufgeheizt sind. Aber bei einer Kühlleistung von 2,4 bis drei Kilowatt sollte eine Temperaturabsenkung um fünf Grad etwa 1,5 bis zwei Stunden dauern. Mehr sollte man ohnehin nicht herunterkühlen", sagt Thomas Mader, Mitglied der Plattform MeineRaumluft und Geschäftsführer von Stiebel Eltron. "Und mehr ist auch gar nicht notwendig. Denn Klimageräte haben auch den Vorteil, dass die Luft nicht nur abgekühlt, sondern auch entfeuchtet wird. Wenn es im Sommer sehr schwül ist, wird das Raumklima erheblich verbessert und man fühlt sich gleich wohler – auch wenn der Temperaturunterschied zu draußen nur ein paar Grad beträgt."
Ein Einschlauchgerät kostet zwischen 300 und 1000 Euro. Die effizientere Zweischlauch-Variante ist mit etwa 1000 und 1300 Euro deutlich teurer. In jedem Fall hat man das Problem, dass durch das gekippte Fenster warme Luft hereinströmt. "Ich empfehle eine Abdichtefolie. Oder man lässt sich vom Tischler eine dünne Platte mit einem oder zwei Löchern anfertigen. Das ist günstig und sieht gleich besser aus. Den Insektenschutz sollte man lieber entfernen. Wenn das Netz sehr feinmaschig ist, stört das den Luftzug", erklärt Mader.
Muss der Vermieter zustimmen?
Mieter müssen daher den Eigentümer informieren: "Es ist notwendig, dem Vermieter schriftlich die beabsichtigte Veränderung anzuzeigen. Stimmt er zu oder lehnt er die Anzeige nicht innerhalb von zwei Monaten ab, kann man loslegen", sagt Barbara Walzl-Sirk, Wohnrechtsexpertin des Mieterschutzverbands. "Zu beachten ist außerdem, dass man in manchen Regionen für den Einbau einer Klimaanlage auch eine amtliche Bewilligung einholen muss." In Wien ist dafür die Baubehörde (MA 37) zuständig.
Lehnt der Vermieter die Veränderung ab, können Mieter die Zustimmung durch das Gericht oder die Schlichtungsstelle ersetzen lassen. Grünes Licht gibt es nur, wenn diverse Voraussetzungen erfüllt sind – die Veränderung muss zum Beispiel dem Stand der Technik entsprechen, verkehrsüblich sein und einem wichtigen Interesse des Mieters dienen. Außerdem darf das äußere Erscheinungsbild des Hauses nicht beeinträchtigt werden. Übrigens: Auch beim Einbau von Außenjalousien muss man diesen Weg einhalten. Auch wenn es sich dabei nur noch um eine Formsache handelt. "Hier wird mittlerweile davon ausgegangen, dass Jalousien verkehrsüblich sind. Bei Klimageräten ist man noch nicht so weit, weil es zu diesem Thema bisher kaum Entscheidungen gibt", sagt Barbara Walzl-Sirk.
Muss man die anderen Eigentümer fragen?
Auch Wohnungseigentümer dürfen nicht einfach so eine Klimaanlage einbauen. Sie brauchen dafür die Zustimmung aller anderen Eigentümer. "Machen Sie eine Umfrage und führen Sie alle Details an, damit sich die anderen ein Bild machen können", rät Walzl-Sirk. Wenn nicht alle einverstanden sind, kann man die fehlenden Zustimmungen durch das zuständige Gericht ersetzen lassen. Hier wird beurteilt, ob die Veränderung verkehrsüblich ist und den Bauvorschriften entspricht. "Aufgrund der immer heißeren Sommer steigt die Nachfrage nach Klimageräten. Daraus wird sich meiner Meinung nach früher oder später auch die Verkehrsüblichkeit ergeben. Aber selbst wenn das Gericht diese verneint, kann durch ein wichtiges Interesse des Wohnungseigentümers doch noch die Änderung erfolgen", sagt Walzl-Sirk. Eine Krankenschwester, die nachts arbeitet und tagsüber nicht schlafen kann, weil es in ihrer Dachgeschoßwohnung extrem heiß ist, wird zum Beispiel gute Chancen auf Abkühlung haben.
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