Hausbau: Der lange Weg zum Glück

Hausbau: Der lange Weg zum Glück
Mängel und Bauschäden kommen bei fast jedem Hausbau vor. So machen Sie Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend.

Ist das Traumhaus endlich fertig, sollte man sich Zeit für eine formale Übergabe nehmen. Denn mit diesem Tag beginnt die dreijährige Gewährleistungsfrist zu laufen. "Manchmal ziehen die Besitzer schon vorher ein", sagt Rechtsanwalt und Ratgeber-Autor Rainer Kurbos und warnt: "Wenn es Mängel gibt und zum Prozess kommt, könnte das Gericht entscheiden, dass die Frist bereits durch die Ingebrauchnahme in Gang gesetzt wurde."

Wenn man innerhalb von drei Jahren einen Mangel bemerkt und weiß, wer ihn verursacht hat, kann man einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Unternehmen geltend machen. Zuerst wird eine Frist zur Behebung des Schadens gesetzt. Erst wenn nichts passiert, folgt der Weg zu Gericht. "Den Schaden inzwischen selbst reparieren, sollte man aber nur nach Beweissicherung und Kostenvoranschlag", betont Kurbos.

Bei verstecken Mängeln - also solchen, die aufgrund von Bau-Fehlern entstehen, aber erst Jahre später ans Tageslicht kommen - kann man bis zu 30 Jahre nach der Übergabe Schadenersatzansprüche geltend machen. "Sobald ich den Schaden entdeckt habe und weiß, wer ihn verschuldet hat, habe ich drei Jahre Zeit, um zu klagen", erklärt Kurbos. Dabei sollte man aber folgendes beachten: Während der ersten zehn Jahre liegt die Beweislast beim Werkunternehmer. Dieser muss nachweisen, dass er den Schaden nicht verschuldet hat. Während der folgenden 20 Jahre liegt die Beweislast beim Eigentümer. "Doch das Verschulden des Unternehmens nachzuweisen kann schwierig sein", weiß der Anwalt. "Wenn zum Beispiel nach 15 Jahren das Kanalrohr undicht ist, könnte es natürlich sein, dass es schlampig verlegt wurde. Es wäre aber auch möglich, dass sich der Baugrund gesetzt hat."

Oft kosten solche Verfahren mehr als der Schaden, um den es geht: 10.000 bis 15.000 Euro sind keine Seltenheit. Auf Schadenersatz zu klagen ist eine riskante Sache, denn wer verliert, muss die Prozesskosten tragen.

Eine Rechtsschutzversicherung hilft nicht immer. Kurbos hat drei Tipps für Bauherrn: "Damit die Versicherung zahlt, muss man den Vertrag rechtzeitig - im Allgemeinen sechs Monate bevor man den Bauauftrag erteilt - abschließen. Es muss einen Haftungseinschluss von Bauverträgen geben und der Streitwert muss hoch genug sein. Die Prämien sind dann natürlich recht hoch, aber andererseits ist auch das Prozess-Risiko enorm."

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