Feuer, Wasser, Einbruch: Sind Sie abgesichert?
Die meisten haben eine. Welche Schäden die Haushaltsversicherung tatsächlich abdeckt, wissen aber die wenigsten. "Stellen Sie sich vor, Sie nehmen das Dach ab und drehen das Haus um: Was herausfällt, gehört zur Haushaltsversicherung, alles andere betrifft die Gebäudeversicherung", bringt es Gabi Kreindl, Versicherungsexpertin des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) auf den Punkt.
Die klassische Haushaltsversicherung deckt also Schäden an allen beweglichen Gegenständen wie Möbel, Teppiche, Vorhänge oder Geräte ab, die zum Beispiel durch Feuer, Einbruch oder einen Wasserrohrbruch entstehen. "Wenn man selbst, der Partner oder die Kinder etwas kaputt machen, zahlt die Versicherung nicht", so Kreindl. "Wenn jedoch ein Gast den Rotwein über die neue weiße Couch schüttet oder unabsichtlich etwas kaputt macht, kommt dessen Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf."
Schon deswegen sollte man unbedingt eine Haushaltsversicherung abschließen. Denn in Österreich ist die Privathaftpflicht- mit der Haushaltsversicherung kombiniert. Es gibt zwar auch reine Haftpflichtprodukte, aber die Kombination ist günstiger. Partner und Kinder, die im selben Haushalt leben, sind mitversichert. "Die Versicherungssumme liegt für gewöhnlich zwischen einer halben und zwei Millionen Euro. Sie sollte möglichst hoch sein, um auch den Worst-case abzusichern – wenn man nach einem Unfall ein Leben lang monatliche Zahlungen an einen Geschädigten leisten muss", betont die VKI-Expertin.
Schaden fotografieren
Gibt es einen Schadensfall im Haushalt, sollte man diesen sofort und schriftlich melden und den Schaden fotografieren. Wer grob fahrlässig handelt, muss jedoch damit rechnen, dass die Versicherung aussteigt. Ein Beispiel: Sie starten die Waschmaschine oder den Geschirrspüler und fahren übers Wochenende weg. Bei Ihrer Rückkehr steht die Küche unter Wasser. In diesem Fall wird die Versicherung nicht zahlen.
Ist jedoch die Rechtslage nicht ganz klar, sollte man sich nicht gleich abwimmeln lassen. "Wir sehen in der Beratung immer wieder, dass Versicherer zuerst ablehnen. Fragt man aber nach dem Grund, kommt es oft doch zu Versicherungsleistungen", so Kreindl. Für solche Gespräche ist es natürlich gut, wenn man den Vertrag im Detail kennt.
Alle zwei bis drei Jahre sollte man die Polizze überprüfen und überlegen, ob die vereinbarte Ausstattungskategorie nach wie vor passt. Wenn man wertvolle Bilder oder Schmuck kauft, eine teure Solaranlage installiert oder das Dach ausbaut, steigt der Wert und die Versicherungssumme muss angepasst werden. Ist sie zu niedrig, ist man im Schadensfall nicht ausreichend versichert. "Überlegen Sie, ob Sie mit dem Geld auskommen würden, wenn es brennt und Sie alles ersetzen müssten", rät Kreindl.
Zu hohe Prämie
Manche zahlen eine zu hohe Prämie. Das kann passieren, wenn sich der Wohnraum verringert oder ehemals teure Einrichtungsgegenstände im Lauf der Jahre an Wert verloren haben. Wer eine neue Versicherung abschließt, sollte mehrere Angebote einholen. "Es gibt im Internet verschiedene Vergleichsrechner, die einen guten Überblick bieten. Aber bedenken Sie immer, dass die auch ihre Produkte verkaufen wollen", sagt Kreindl und empfiehlt unabhängige Versicherungsmakler.
Die sind verpflichtet, das beste Angebote für den Interessenten zu suchen und sie haften für ihre Empfehlung.
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