Fehler in der Betriebskostenabrechnung?

Fehler in der Betriebskostenabrechnung?
Experten beantworten Ihre Fragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal gibt Udo Weinberger von Weinberger Biletti Immobilienmanagement Auskunft.

In den Betriebskosten-Abrechnungen von 2010 und 2011 war zwei Mal der gleiche Beleg dabei. Offenbar hat die Verwaltung die Rechnung auch zwei mal bezahlt. Muss sie der Gemeinschaft dieses Geld zurückerstatten? Wie gehe ich vor?

Wenn zwei Mal der idente Beleg vorliegt wird der Verwalter die Doppelzahlung zurückfordern müssen und die Abrechnung entsprechend korrigieren. Erfolgt die Rückzahlung in einem anderen Jahr als dem abgerechneten, wird dies erst dann aufscheinen.

Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einer Anlage mit mehreren Häusern, für die alle einzeln abgerechnet wird. Nach einer größeren Sanierung gibt es bei der Betriebskostenabrechnung heuer sehr große Unterschiede – bis zu 20.000 Euro pro Haus. Ich habe den Verdacht, dass Leistungen zu überhöhten Preisen verrechnet wurden. Wo kann ich das überprüfen lassen?

Wenn vereinbart ist, dass die Aufwendungen getrennt nach Gebäuden durchzuführen ist, kann es durchaus vorkommen, dass die Belastungen für die Wohnungseigentümer unterschiedlich ausfallen – etwa wenn bei einem Gebäude mehr repariert werden muss als bei den anderen. Bei größeren Sanierungen muss der Verwalter mindestens drei Kostenvoranschläge einholen, wobei eine Vergabe an den billigsten nicht zwingend ist. Grundsätzlich muss der Verwalter die Aufwendungen nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit tätigen. Dies belegt er durch die Jahresabrechnung. Wenn Sie der Meinung sind, dass Leistungen dem nicht entsprechen, können Sie die Abrechnung nach Beleg-Einsicht bei Gericht überprüfen lassen. Stellt sich aber heraus, dass die Abrechnung richtig ist, haben Sie dem Verwalter die Verfahrenskosten zu ersetzen.

Fehler in der Betriebskostenabrechnung?
Ich bin Mieter einer Wohnung und habe mir die Betriebskosten genauer angesehen. 32 Prozent der Betriebskosten entfallen auf die Gebäudeversicherung, besonders hoch ist der Teil der Leitungswasserschaden-Versicherung. Ist das normal? Kann ich als Mieter eine Änderung erwirken?

Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten der angemessenen Versicherung gegen Brandschaden, Haftpflicht, Leitungswasserschäden etc. an die Mieter abzuwälzen. Angemessen ist eine Versicherung grundsätzlich dann, wenn im Rahmen des versicherten Risikos im Schadensfall der gesamte verursachte Schaden ersetzt und abgedeckt ist, also weder eine Unterversicherung, bei der im Schadensfall eine volle Deckung nicht gegeben wäre, noch eine Überversicherung, die zu überhöhten Prämien führt, vorliegt. Es ist daher ratsam, beim Vermieter Einblick in die Versicherungspolizzen zu nehmen. Ist die Versicherung nicht angemessen, können Sie die Anpassung der verrechneten Kosten begehren.

In der Betriebskosten-Abrechnung gibt es eine Ausgabe, aber keinen Beleg dafür. Kann das sein? Was muss ich jetzt tun?

Die Abrechnung bildet mit der Belegsammlung eine Einheit. Wenn Belege fehlen, hat der Verwalter grundsätzlich für die Beschaffung eines Duplikates zu sorgen. Dies können Kopien sein, die vom Lieferanten angefordert werden. Wenn dies nicht möglich ist, ist für die Vollständigkeit der Abrechnung ein entsprechender Hinweis anzubringen.

Fehler in der Betriebskostenabrechnung?
Mein Sohn ist Mieter einer Genossenschaftswohnung. Seine Freundin wohnt bei ihm und hat dort ihren Hauptwohnsitz. Die Miete zahlt nur er. Hat sie im Trennungsfall einen Anspruch auf die Wohnung?Da der Mietvertrag zwischen der Genossenschaft und dem Sohn abgeschlossen ist, hat eine Lebensgefährtin im Falle der Beendigung der Beziehung keine Ansprüche auf die zuletzt gemeinsame Wohnung. Die Tatsache der bloßen Mitbewohnerschaft begründet gegenüber dem Vermieter keinerlei Ansprüche. Die „Übertragung" der Mietrechte wäre nur derart möglich, dass das bisherige Mietverhältnis beendet und mit der Lebensgefährtin neu abgeschlossen wird. Selbstverständlich wären in diesem Fall die Gegebenheiten im Zeitpunkt des neuen Vertragsabschlusses (vermutlich höhere Miete) relevant. Auch im Innenverhältnis zwischen den Lebensgefährten besteht keine Möglichkeit, in bestehende Vertragsverhältnisse über Nutzungsrechte einzugreifen.

Mein Sohn besitzt eine freifinanzierte Eigentumswohnung. Seine Lebensgefährtin, deren Kind und das gemeinsame Kind wohnen bei ihm. Was passiert, wenn die Beziehung in die Brüche geht. Hat sie irgendeinen Anspruch auf diese Wohnung?

Wenn die Lebensgefährtin kein Wohnrecht oder Mietrecht eingeräumt bekommt, wird Ihr Sohn weiterhin die Wohnung bewohnen können. Nur bei Ehelichung wird im Zuge der Scheidung über den verbleib eines Gatten in der Ehewohnung entschieden.

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In unserer Eigentumsanlage steht die Hausbesorgerwohnung seit einigen Wochen leer. Was passiert mit der Wohnung? Welche Möglichkeiten gibt es?

Was mit der Wohnung passiert, obliegt der Willensbildung der Eigentümer. Zunächst könnte die Wohnung neuerlich einem Hausreiniger als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt werden, wobei dieser sich die Wohnung auf seinen Entgeltsanspruch anrechnen lassen muss und anteilige Betriebskosten zu zahlen hat. Weiters könnte die Wohnung vermietet werden, wobei die unbefristete Vermietung oder die Vermietung an einen Wohnungseigentümer als außerordentliche Verwaltungsmaßnahme jedenfalls eines Beschlusses bedarf. Ebenso wäre ein Verkauf möglich, wobei dies neben einer Neufestsetzung der Nutzwerte einen Kaufvertrag mit allen Eigentümern voraussetzt. Zuletzt könnten die Räumlichkeiten auch der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, etwa als Abstellraum für Kinderwägen oder Fahrräder.

Ich bin Eigentümer einer Wohnung im obersten Stockwerk. Weil die Dachrinne undicht ist, habe ich in zwei Räumen feuchte Mauern. Ich habe der Verwaltung den Schaden gemeldet, aber diese reagiert weder auf Anrufe, noch auf Briefe. Was kann ich sonst noch tun?

Sie haben auch als einzelner Miteigentümer die Möglichkeit, bei Gericht einen Antrag gegen die übrigen Miteigentümer einzubringen, in welchem Sie die Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten verlangen. Dieses Verfahren ist im sogenannten außerstreitigen Rechtsweg, welches weniger formalistisch ist. Wenn das Gericht Ihnen Recht gibt, hat die Gemeinschaft die Arbeiten durchführen zu lassen.

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