Energieausweisgesetz: Wie ist die Bilanz?

Energieausweisgesetz: Wie ist die Bilanz?
Martina Hoffmann ist wissenschaftliche Angestellte am Institut für Immobilienwirtschaft der FHWien der WKW.

.

„Seit Dezember 2012 ist das Energieausweisvorlagegesetz in Kraft. Damit hat sich die Bekanntgabe des Heizwärmebedarfs (HWB) in den Inseraten weitestgehend gefestigt. Die Ergebnisse einer am Institut für Immobilienwirtschaft durchgeführten Studie zeigen, dass bereits 75 Prozent der Inserate für eine Eigentumswohnung in Wien einen HWB inkludieren. Somit bewirkte das Gesetz, dass zumindest die Information über den energetischen Zustand des Gebäudes an Konsumenten weitergegeben wird. Doch leider gibt der Energieausweis nur eine unzulängliche Auskunft über den tatsächlichen Zustand des angebotenen Objektes. So ist ein guter Heizwärmebedarf noch lange keine Garantie für ein dichtes Dach, eine intakte Fassade oder einen trockenen Keller. Dieser Wert garantiert noch nicht einmal eine funktionierende Heizung oder eine den aktuellen Bestimmungen entsprechende elektrische Betriebsanlage. Aus diesen Gründen reagieren Sachverständige sehr zurückhaltend bei der Berücksichtigung der HWB-Werte in ihren Gutachten. Das ist nachvollziehbar – man würde auch nicht ein ,Zwei-Liter-Auto‘ kaufen, wenn nicht eine Auskunft über die Fahreigenschaften gegeben wird und eine gültige Begutachtungsplakette vorliegt. Daher hängt die zukünftige Akzeptanz des Energieausweises wesentlich von Qualitätsprüfungen der Bausubstanz und des Wohnkomforts ab. Der Energieausweis ist daher nur der Anfang von einem transparenten Wohnungsmarkt.“

Kommentare