Die Suche nach dem Haus am See

Die Suche nach dem Haus am See
Wer eine Ferienimmobilie erwerben will, muss Landesgesetze und Gemeindevorschriften beachten.

Die einen zieht es zum Baden an einen See, die anderen zum Skifahren in die Berge. Egal, wo man Urlaub macht: Glücklich, wer diesen im eigenen Ferienhaus verbringen kann. Leo Hohla, geschäftsführender Gesellschafter von Stiller & Hohla, ortet große Nachfrage nach Ferienimmobilien in Salzburg-Stadt und Umgebung: "Man kann das Kulturprogramm genießen, ist schnell am See und in den schönsten Skigebieten." Vor allem Saalbach-Hinterglemm, Leogang, Wagrain und Flachau sind gefragte Gemeinden. Der Haken: "Bei Neubauten ist meistens kein Zweitwohnsitz möglich. Nur Wohnungen, die schon vor dem 1. März 1993 als Zweitwohnsitz genutzt wurden, können wieder als solcher genutzt werden. Gleiches gilt für Seeliegenschaften im Salzkammergut", sagt Hohla.

Die Suche nach dem Haus am See
Auch hier ist die Nachfrage sehr groß. "Der Attersee zieht eher die Wiener an, das ist schon seit dem 19. Jahrhundert so. Der Wolfgangsee und der Mondsee sind eher bei Deutschen, Salzburgern und Tirolern beliebt. Obwohl die Seen nur wenige Kilometer auseinander liegen, gibt es eine ganz unterschiedliche Käuferstruktur", erklärt Hohla.

Die Nachfrage nach Ferienimmobilien ist konstant, das Angebot beschränkt – entsprechend hoch sind die Preise. "Ein Haus mit 150 bis 200 Quadratmetern am Mondsee bekommt man nicht für weniger als zwei Millionen Euro. Für eine Wohnung am See muss man mit 10.000 Euro pro Quadratmeter rechnen", sagt Hohla.

Strenge Grundverkehrsordnung im Westen

Wo die Nachfrage besonders stark ist, hat der Gesetzgeber dem Verkauf von Liegenschaften einen Riegel vorgeschoben. Wer unter welchen Bedingungen ein Grundstück kaufen kann, ist in jedem Bundesland anders geregelt, teilweise unterscheiden sich die Vorschriften sogar von Gemeinde zu Gemeinde.

Besonders streng ist das Grundverkehrsgesetz in Tirol und Salzburg, aber auch in Teilen Kärntens – etwa rund um den Wörthersee. Vor allem in den westlichen Bundesländern gibt es ausdrücklich als Zweitwohnsitz gewidmete Bereiche. "Außerhalb dieser Gegenden ist der Grunderwerb nur zur Begründung eines Hauptwohnsitzes erlaubt", sagt Georg Röhsner, Wohnrechtsexperte der Anwaltskanzlei Eversheds. Wer ein Ferienhaus kaufen will, muss auch die lokalen Vorschriften zu Flächenwidmung und Raumplanung beachten. "Die Grundverkehrsbehörde ist meistens in den Bezirkshauptstädten angesiedelt. Am einfachsten ist es aber, wenn sich Interessenten zuerst direkt bei der Gemeinde erkundigen", erklärt Röhsner. "Die weitere Abwicklung sollte dann über einen mit den lokalen Gegebenheiten vertrauten Rechtsanwalt erfolgen."

Schummeln ist nicht ratsam: Wer bei den Angaben gegenüber der Behörde schwindelt, muss mit Verwaltungsstrafen oder sogar der Nichtigerklärung des Kaufvertrages rechnen. Ganz legal ist es natürlich, den Hauptwohnsitz tatsächlich zu ändern: "In Salzburg gibt es viele Käufer, die ihren Lebensmittelpunkt im Alter hierher verlegen. Die Wohnung in Wien wird dann meist als Zweitwohnsitz behalten", sagt Immobilientreuhänder Leo Hohla.

Einfacher haben es Käufer von Ferienwohnungen in klassischen Appartement-Anlagen. Hier sind die entsprechenden Widmungen vorhanden. Mit einem Ferienhaus haben diese Wohnungen aber wenig zu tun, sie gehören eher in die Kategorie Investment. Meist können die Eigentümer das Objekt nur wenige Wochen im Jahr selbst nützen, während der restlichen Zeit wird die Wohnung vermietet.

Wochenendhaus in Niederösterreich

Die Suche nach dem Haus am See
Einfamilienhäuser waren und bleiben der Renner am Immobilienmarkt
Kaum Hürden gibt es für Käufer eines Wochenendhauses in Niederösterreich, dem Burgenland und der Steiermark. Die Wiener zieht es vor allem an den Neusiedler See. Doch direkt am Wasser kann man praktisch nicht kaufen. Der Neusiedler See samt Ufer befindet sich zum Großteil im Besitz der Esterházy Familien-Stiftung. "Die vergibt nur Superädifikate: Man kann das Grundstück mieten und bekommt das Recht, darauf ein Haus zu bauen. Die Verträge werden meistens auf zehn Jahre abgeschlossen und immer wieder verlängert", erklärt der burgenländische Makler Günter Buchinger. "In den Seegemeinden wie Jois kann man aber ganz unkompliziert Häuser und Grundstücke erwerben."

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