Darf ich wieder einziehen?

Darf ich wieder einziehen?
Georg Röhsner (Kanzlei Eversheds) beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon.

Ich bin nach der Scheidung vor vielen Jahren aus der gemeinsamen Gemeindewohnung ausgezogen. Nun haben wir unsere Liebe neu entdeckt und ich möchte wieder einziehen? Kann ich wieder in den Mietvertrag eintreten?

Wenn der Vermieter zustimmt, können Sie natürlich wieder eintreten. Sie können den Vermieter zu einer solchen Zustimmung aber nicht zwingen. Allerdings kann der Vermieter auch nichts dagegen tun, wenn der derzeitige Mieter Sie als Mitbewohnerin in die Wohnung aufnimmt. Sie müssen dafür auch keinen Untermietvertrag oder ähnliches abschließen.

Ich bin Eigentümerin einer Wohnung. Weil der Kamin undicht war, hat die Verwaltung einen Kaminschleifer bestellt. Wer muss die Kosten für diese Arbeiten und die danach erforderliche Prüfung durch den Rauchfangkehrer bezahlen?

Darf ich wieder einziehen?
Reportage über den Arbeitsalltag von Rauchfangkehrern auf den Dächern von Wien am 14.03.2014.

Wenn in Ihrem Wohnungseigentumsvertrag keine Sonderregelung hinsichtlich derartiger Kosten enthalten ist, sind diese Ausgaben von der Eigentümergemeinschaft zu bezahlen. Denn der Kamin gehört zu den allgemeinen Teilen des Hauses.

In unserem Eigentumshaus ist eine thermische Sanierung geplant. Weil dafür auch die Decke der Kellerabteile gedämmt wird, müssen wir die Abteile räumen. Muss uns der Verwalter einen anderen Platz zur Verfügung stellen?

Eine solche Verpflichtung kann ich nicht erkennen – ganz abgesehen davon, dass "der Verwalter" ja nur das Organ der Eigentümergemeinschaft ist. Ansprüche könnten Sie daher nur gegen die Gemeinschaft oder andere Miteigentümer geltend machen.

In unserem Haus gibt es vier Wohneinheiten. Mir gehört die Dachgeschoßwohnung mit zwei Holzterrassen. Eine davon muss komplett erneuert werden. Nun hat sich herausgestellt, dass diese Terrasse kleiner ist als im Plan angegeben und die andere dafür größer. Eine Adaptierung ist kaum möglich, die Baupolizei verlangt daher, dass ich einen neuen Plan einreiche. Die anderen Eigentümer wollen das nicht und auch nicht bei den Sanierungskosten mitzahlen. Aber das muss doch die Allgemeinheit zahlen, oder? Wie ist nun meine rechtliche Situation?

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Wenn in Ihrem Wohnungseigentumsvertrag keine Sonderregelung für die Kostentragung betreffend die Terrasse enthalten ist, ist die Wiederherstellung der vermorschten Tragekonstruktion der Terrasse von der Eigentümergemeinschaft zu bezahlen. Geschieht dies nicht, können Sie das im Ernstfall auch gerichtlich durchsetzen. Wenn tatsächlich ein neuer Einreichplan für die Sanierung der baurechtlichen Situation der Terrasse erforderlich ist, gilt das oben gesagte auch dafür. Wenn die übrigen Miteigentümer nicht unterschreiben, müssen Sie die Zustimmung durch Gerichtsentscheidung ersetzen lassen.

Ich möchte eine Neubau-Eigentumswohnung mieten. Welche Betriebskosten darf der Vermieter auf den Mieter überwälzen? Im Vertragsentwurf steht, dass Hausbetriebskosten nachverrechnet werden dürfen. Ist das erlaubt?

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APA13622316-3 - 24072013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - THEMENBILD - Illustration zum Thema "Wohnen, Umzug, Mieten": Ein Aktenordner für "Miete" und ein Ordner für "Nebenkosten" liegen am Dienstag, 09. Juli 2013, auf einem Bauplan in Wien. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER

Da Ihre Wohnung nur in den Teilanwendungsbereich des MRG fällt, gelten die Regelungen des Gesetzes über die Betriebskosten nicht automatisch. Es sollte daher im Vertrag möglichst klar geregelt sein, was als "Betriebskosten" gilt. Ist der vom Vermieter verfasste Mietvertrag undeutlich, fallen diese Unklarheiten im Streitfall auch dem Vermieter zur Last. Auch eine "Nachverrechnung" kommt in diesem Fall nur dann infrage, wenn klargestellt wird, um welche "Hausbetriebskosten" es dabei konkret gehen soll.

Ich bin Wohnungseigentümer in einem Haus mit 40 Objekten. Wir haben eine alte Gemeinschaftsantenne mit 24 Sendern, die immer wieder repariert werden muss. Einige von uns hätten gerne eine neue, die mehr Sender und in HD empfangen kann. Eine Mehrheit gibt es leider nicht, weil viele Eigentümer ihre Wohnung vermietet und wenig Interesse an einer solchen Verbesserung haben. Was raten Sie mir?

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tv Bildnummer: 50889953

Sie sollten noch einmal versuchen, die Zustimmung der Mehrheit für eine Erneuerung zu erlangen. Rechnen Sie Ihren Miteigentümern doch einmal vor, wie viel diese ständigen Reparaturen im Vergleich zu einer Erneuerung der Antenne kosten. Zwingen können Sie die übrigen Miteigentümer allerdings nicht – so lange die alte Anlage funktioniert, haben Sie auch keinen Rechtsanspruch darauf, (noch) mehr Sender empfangen zu können.

DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON

Tel: 01/52 65 760 9.2.2015, 10.00 bis 11.00 Uhr Markus Kaspar, Notar und Wohnrechtsexperte

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