Wie wehrt man sich gegen störende Küchengerüche im Haus?
Auf dem Herd blubbert es in Töpfen und Wasserdampf steigt auf
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Der nächste Termin ist übrigens am 7. April 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den Erwerb einer Wohnung durch die bisherigen Mieter geht.
FRAGE: Im dem Wohnhaus, in dem wir wohnen, gibt es Mieter, die sehr viel kochen. Häufig wird auch bei geöffneter Wohnungseingangstüre gekocht, angeblich weil das Küchenfenster durch einen Kasten verstellt ist und nicht geöffnet werden kann. Wir fühlen uns durch die Gerüche belästigt. Was können wir tun?
Nicole Neugebauer-Herl: Im ersten Schritt ist rate ich immer, mit dem Verursacher das Gespräch zu suchen. Küchengerüche sind in einem Wohnhaus grundsätzlich üblich, das Offenlassen der Wohnungseingangstüre während des Kochvorganges hingegen nicht. Wenn Ihr Nachbar nicht einsichtig ist, empfehle ich Ihnen, Ihren Vermieter bzw. die Hausverwaltung zu kontaktieren und aufzufordern, Abhilfe zu schaffen.
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, seinem Mieter den bedungenen Gebrauch der Bestandsache, also der Wohnung, zu ermöglichen.
Nicole Neugebauer-Herl ist Rechtsanwältin in Wien
Bleibt der Vermieter untätig, stünde Ihnen das Recht der Mietzinsminderung zu, sprich Sie könnten einen Teil der Miete einbehalten, solange die Gebrauchsbeeinträchtigung durch die Geruchsbelästigung weiter fortbesteht.
Nachdem dafür keine festen Prozentsätze normiert sind und das Ausmaß der zulässigen Mietzinsreduktion immer von den Umständen des Einzelfalls (Häufigkeit, Dauer und Intensität der Beeinträchtigung) abhängen, rate ich Ihnen, dass Sie sich einen Rechtsbeistand suchen, falls auch die Beschwerde beim Vermieter die Situation nicht bessert.
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