Wärmedämmung: Braucht es dafür einen Umlaufbeschluss?

Wärmedämmung: Braucht es dafür einen Umlaufbeschluss?
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Wir sind elf Eigentümer in einem Haus aus dem Jahr 1963. Im Jahr 2019 haben die Eigentümer der zwei Dachgeschoßwohnungen angekündigt, dass sie den Hohlraum zum Dach auf eigene Kosten dämmen werden, weil es bisher keine Wärmedämmung gab. Wir hatten nichts dagegen. Jetzt hat die Hausverwaltung die Maßnahmen veranlasst und die Kosten von rund 8.000 Euro allen Miteigentümern anteilig verrechnet, ohne Umlaufbeschluss. Ist das rechtens?

Georg Röhsner am Telefon

Rechtsanwalt Georg Röhsner

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