Darf ich meine vermietete Wohnung jedes Jahr besichtigen?

Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Rufen Sie an oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at
Ich vermiete eine Garçonnière auf vier Jahre. Darf ich die Wohnung jedes Jahr besichtigen, um mir ein Bild vom Zustand der Wohnung zu machen?

Rechtsanwalt Georg Röhsner
Rechtsanwalt Georg Röhsner antwortet:
Ein „automatisches“ Recht für solche Besichtigungen ohne besonderen Grund gibt es nicht, sofern Sie sich das nicht ausdrücklich im Mietvertrag vorbehalten haben. Und auch dann geht das nur nach entsprechender vorheriger Terminvereinbarung und zu üblichen Tageszeiten.
Ohne eine solche vertragliche Vereinbarung wäre eine solche Besichtigung nur dann durchsetzbar, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt – also beispielsweise ein Wasserschaden in der Wohnung darunter oder konkrete Hinweise auf Missstände in der Wohnung, wie z. B. Geruchsbelästigungen, ständige Beschwerden von Nachbarn.
Kommentare