Eigentümer oder Bewohner: Wer zahlt nach Schenkung Gebühren?

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Wir bewohnen ein großes Haus in Niederösterreich, das wir unserem Sohn schenken wollen. Wir wollen uns aber anlässlich der Schenkung ein lebenslängliches Wohnungsrecht in diesem Haus vorbehalten. Wer muss dann die Gebühren wie Müll und Abwasser bezahlen? Der Eigentümer oder wir als Bewohner?

Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer, antwortet:
Diese Fragen sollten Sie möglichst klar im Schenkungsvertrag regeln.
Üblich ist es, dass Wohnungsgebrauchsberechtigte die laufenden „echten“ Betriebskosten bezahlen, wie Wasser-, Kanal- und Müllgebühren, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfer etc. Wollen Sie von solchen Kosten (teilweise) ausgenommen sein, sollten Sie klar vereinbaren, dass diese der Eigentümer zu tragen hat.
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