Wenn die Waschmaschine streikt: Reparaturbonus startet wieder

R.U.S.Z ist insolvent, repariert aber bald wieder
Die erfolgreiche Förderaktion geht weiter. Ab 25. September kann der Reparaturbonus wieder beantragt werden.

Die Waschmaschine rumpelt, die Kaffeemaschine zischt: Auch Haushaltsgeräte haben gelegentlich ihre Wehwehchen. Kein Grund, sie gleich in die Tonne zu werfen. Sie haben eine zweite Chance verdient. Das schont nicht nur die Umwelt, weil Ressourcen gespart werden, sondern auch unsere Geldbörsen. Denn eine Reparatur kommt ungleich günstiger als ein Neukauf.

Ein guter Anreiz ist der im Vorjahr eingeführte Reparaturbonus, eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums, die sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich richtet. Bis 2026 stehen dafür Mittel in der Höhe von 130 Millionen Euro zur Verfügung. Bis Juni 2023 wurden 673.061 Reparaturbons eingereicht. 

200 Euro pro Reparatur

Wenn Sie defekte Elektrogeräte für Haushalt oder Garten reparieren lassen, sparen Sie mit dem Reparaturbonus 50 Prozent der Kosten und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt. Bis zu 200 Euro je Reparatur übernimmt das Klimaschutzministerium, Konsumenten zahlen die Differenz.

Wenn die Waschmaschine streikt: Reparaturbonus startet wieder

Wenn die Kaffeemaschine streikt: Den Reparaturbonus einlösen

Reparaturbonus kehrt zurück

Wegen mehrerer Betrugsverdachtsfälle musste der Reparaturbonus Anfang Juli ausgesetzt werden. Das Klimaschutzministerium hat das Sicherheitsnetz für die Abwicklung des Reparaturbonus über den Sommer verschärft. „Künftig wird die Förderung direkt an die Kundinnen und Kunden ausbezahlt“, teilte das Ministerium der APA mit.

Gute Nachrichten für alle, die schon auf eine finanzielle Unterstützung warten: Ab dem 25. September 2023 kann der Reparaturbonus wieder beantragt werden.

Das ändert sich für die Antragsteller: Ab Herbst muss die gesamte Rechnungssumme im Reparaturbetrieb beglichen werden, der Förderbetrag wird direkt an den Antragsteller ausbezahlt. Dafür müssen Kunden bei der Erstellung des Bons künftig neben Kontaktdaten auch ihre Kontonummer angeben.

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