Darf der Vermieter wegen Abnützung die Kaution einbehalten?

Darf der Vermieter wegen Abnützung die Kaution einbehalten?
Ist die Abnützung einer Innentüre ein Grund zur Einbehaltung der Kaution? Die Juristin erklärt, wann die Einbehaltung zulässig ist.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

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Der nächste Termin ist übrigens am 13. Jänner 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Einbehaltung der Kaution geht.

FRAGE: Mein Vermieter möchte mir die Kaution nicht zurückgeben, obwohl ich die Wohnung ordnungsgemäß geräumt habe. Als Grund gibt er eine abgenützte Innentüre an. Darf er das? Die Wohnung ist mehr als 20 Jahre alt.

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