20 Jahre falsche Abrechnung bei Carports: Gibt es jetzt Geld zurück?

20 Jahre falsche Abrechnung bei Carports: Gibt es jetzt Geld zurück?
Rechtsanwältin klärt auf: Möglichkeiten bei langjährig fehlerhafter Betriebskostenabrechnung

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 25. November 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Abrechnung der Betriebskosten von Carports geht.

FRAGE: Wir haben in unserer Anlage neun Reihenhäuser im schlichten Eigentum und elf Carports, wir verwalten uns selbst. Zu den Carports gibt es eine gültige Nutzungsvereinbarung, dass jeder Nutzer die Kosten dafür selbst trägt. Zwei Miteigentümer nützen je zwei Carports. 
Nach 20 Jahren bin ich draufgekommen, dass die Betriebskosten für die Carports nicht durch elf, sondern durch neun geteilt wurden. Was ist jetzt zu tun, damit die Abrechnung gerecht und korrekt ist?

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