Darf der Vermieter in einem Gründerzeithaus den Lagezuschlag einheben?

Darf der Vermieter in einem Gründerzeithaus den Lagezuschlag einheben?
Ein neuer Hausbesitzer will in bestehende Mietverträge eingreifen und den Lagezuschlag eingeben. Ein Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 25. November 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den Lagezuschlag und Bestandsmietverträge geht.


FRAGE: Ich bin Mieterin in einem Gründerzeithaus mit unbefristetem Vertrag und zahle Kategorie-Mietzins. Es gibt  einen neuen Hauseigentümer, der in die bestehenden Mietverträge eingetreten ist. Er will das Haus aufstocken und einen Lagezuschlag einheben, auch bei Bestandsmietverträgen.  Darf er das? 

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