Frage: Wir leben in einem Einfamilienhaus, unsere Nachbarn sind nur am Wochenende da. Sie kochen viel und gerne. Der Dunstabzug (ca. 6 Meter Abstand von Haus zu Haus) ist auf ca. 4 Meter Höhe. Der Geruch stört uns, was können wir tun?
Rechtsexpertin Karin Sammer: Ein nachbarschaftsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen z. B. durch Rauch, Gase, Gerüche, Geräusche, Erschütterungen besteht nur insoweit, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benützung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen.
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