Der Dunstabzug des Nachbarn ist an der Außenmauer, darf das sein?

Der Dunstabzug des Nachbarn ist  an der Außenmauer, darf das sein?
Experten beantworten jeden zweiten Montag zwischen 10 und 11 Uhr Fragen am Wohntelefon. Nächster Termin: 10. Juni unter 059030-22337.

Frage: Wir leben in einem Einfamilienhaus, unsere Nachbarn  sind  nur am Wochenende da. Sie kochen viel und gerne.  Der Dunstabzug  (ca. 6 Meter Abstand von Haus zu Haus)  ist auf  ca. 4 Meter Höhe. Der Geruch  stört uns, was können wir tun?

Der Dunstabzug des Nachbarn ist  an der Außenmauer, darf das sein?

Rechtsexpertin Karin Sammer: Ein nachbarschaftsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen z. B. durch Rauch, Gase, Gerüche, Geräusche, Erschütterungen  besteht nur insoweit, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benützung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen.
 

Kommentare