Muss ich als Mieter für Brandschutz zahlen?
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Wir wohnen in einem Mietshaus. Im Souterrain befinden sich ein Baubüro und ein Lager, ansonsten lediglich Wohnungen. In unserer Betriebskostenabrechnung findet sich ein Posten über 3.000 Euro für einen Brandschutzbeauftragten. Darf das sein?
Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung antwortet:
Die Kosten für Brandschutz können nur dann im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter überwälzt werden, wenn sich auf allgemeinen Teilen der Liegenschaft Einrichtungen für den Brandschutz befinden und diese gewartet werden müssen (wie zum Beispiel Feuerlöscher). Sollten solche Einrichtungen nicht vorhanden sein, so ist eine Überwälzung dieser Kosten nicht zulässig und können zurückgefordert werden. Dazu ist ein Antrag bei der Schlichtungsstelle bzw. beim zuständigen Bezirksgericht notwendig.
Sie sollten zunächst bei der Hausverwaltung die entsprechenden Belege anfordern und auch nachfragen, welche Anlagen der Brandschutzbeauftragte wartet. Erst danach kann abschließend beurteilt werden, ob diese Kosten zulässigerweise in die Betriebskosten aufgenommen wurden.
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