Sind mündliche Vereinbarungen unter Miteigentümern gültig?

Sind mündliche Vereinbarungen unter Miteigentümern gültig?
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Ich bin Eigentümer eines Reihenhauses im schlichten Miteigentum. Müssen Beschlüsse oder Vereinbarungen nicht im Rahmen von Versammlungen oder schriftlich im Umlaufwege gefasst werden? Können Vereinbarungen zwischen den schlichten Miteigentümern auch mündlich getroffen werden, zum Beispiel, wenn es um die Sanierung von Gehwegen geht?

Notar Ulrich Voit

Notar Ulrich Voit

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