Mieterhöhung: Warum die Mietpreisbremse nicht immer wirkt

Mieterhöhung: Warum die Mietpreisbremse nicht immer wirkt
Die Miete für eine Eigentumswohnung aus dem Jahr 1972 soll erhöht werden. Ob das zulässig ist, weiß der Hausverwalter.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Vermietung einer Eigentumswohnung geht.

FRAGE: Ich habe eine freifinanzierte Eigentumswohnung, Baujahr 1972, vermietet und möchte die Miete erhöhen. Gilt hier die Mietpreisbremse?

Mieterhöhung: Warum die Mietpreisbremse nicht immer wirkt

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