Wer muss die Malerarbeiten nach einem Fenstertausch bezahlen?

Wer muss die Malerarbeiten nach einem Fenstertausch bezahlen?
Die Fenster wurden getauscht. Wer die dabei beschädigten Wände wieder neu ausmalen muss, weiß der Hausverwalter.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 7. April 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Malerarbeiten nach einem Fenstertausch geht.

FRAGE: Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung. Jetzt wurden die Fenster ausgetauscht. Beim Austausch wurden Mauerteile herausgebrochen, was auch neu verputzt wurde, aber es wurde nicht neu ausgemalen. Laut Genossenschaft ist dafür der Mieter zuständig. Muss ich das hinnehmen?

Wer muss die Malerarbeiten nach einem Fenstertausch bezahlen?

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