Bestellerprinzip ab Juli: Soll man mit der Wohnungssuche warten?
Am 1. Juli 2023 tritt die Novelle zum Maklergesetz in Kraft. Sie stellt klar, wer ab diesem Zeitpunkt den Makler zu bezahlen hat. Bei der Wohnungsvermietung, nicht aber bei Kauf und Verkauf, wird dann das Bestellerprinzip gelten. Bisher war das meist der Mieter, obwohl in der Regel der Vermieter den Makler beauftragt hat. Immobilienmakler dürfen für diese Dienstleistung bis zu zwei Bruttomonatsmieten verlangen. Künftig ist es so, dass der Erstauftraggeber diese Maklerprovision begleichen muss. Das wird in den meisten Fällen der Vermieter sein.
Bis dahin gilt: „Wer einen Maklervertrag mit Exposé bis zum 30. Juni unterschreibt oder eine Wohnung mit dem Makler besichtigt, wird bei Abschluss provisionspflichtig“, erklärt Andreas Pöschko von der Mietervereinigung Wien. Die Provision ist auch dann fällig, wenn dieser Mietvertrag erst nach dem 1. Juli zustande kommt.
Verunsicherung
Viele Mieter, die aktuell auf Wohnungssuche sind, wollen daher diese wenigen Wochen bis zum Stichtag abwarten, in der Hoffnung, sich viel Geld zu ersparen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die Vermieter vor dem 1. Juli viele ihrer Wohnungen auf den Markt bringen, um sich die Provision zu ersparen. Die besten Immobilien werden also rasch vergriffen sein.
Erstauftrag
Zu viel Sorge vor der Provision sollten Mieter ohnehin nicht haben. Denn Folgendes steht im Gesetz: „Mit einem Wohnungssuchenden kann ein Immobilienmakler nur dann eine Provision vereinbaren, wenn ihn dieser als erster Auftraggeber mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat.“ Also nur dann, wenn ein Mieter an einen Makler herantritt und diesen explizit mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt, muss dieser für das Honorar aufkommen.
Laut Mietervereinigung werden die ersten Monate nach Inkrafttreten zeigen, ob die Mieter tatsächlich günstiger bei der Wohnungssuche davonkommen.
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