Kann man die Liegenschaft nach einer Schenkung verkaufen?

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Wir planen, unsere Liegenschaft an unsere Kinder auf den Todesfall zu verschenken. Können wir nach der Schenkung die Liegenschaft trotzdem noch verkaufen?
Notar Ulrich Voit antwortet:

Notar Ulrich Voit
Im Falle der Schenkung einer Liegenschaft zu Lebzeiten ist es wichtig, sich Rechte an der Liegenschaft zurückzubehalten, wie etwa ein Fruchtgenussrecht oder ein Gebrauchsrecht. Ferner sollte immer ein Belastungs- und Veräußerungsverbot vereinbart werden, damit die Liegenschaft nicht ohne den Willen des Geschenkgebers verkauft oder belastet werden kann.
Wenn der Wunsch besteht, zu Lebzeiten Eigentümer der Liegenschaft zu bleiben, jedoch die Eigentumsrechte für den Todesfall schon jetzt festgelegt werden sollen, kann die Liegenschaft auf den Todesfall verschenkt werden. Dabei kann geregelt werden, ob diese auf den Überrest erfolgt, das heißt unter der Bedingung, dass sich diese im Todeszeitpunkt noch in ihrem Eigentum befindet.
Wenn Sie diese also zu Ihren Lebzeiten verkauft haben, dann geht der Schenkungsvertrag auf den Todesfall ins Leere. Sofern eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorliegt, kann die Liegenschaft auch zu Lebzeiten von ihnen verkauft werden.
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