Muss die Hausverwaltung eine sehr hohe Rücklage auf mehrere Konten verteilen?
Experten beantworten jeden zweiten Montag zwischen 10 und 11 Uhr Fragen am Wohntelefon unter 05-903022337. Nächster Termin: 27. Mai.
Frage: Die Hausverwaltung meint, dass, – weil die Rücklage entweder auf einem für jeden Wohnungseigentümer einsehbaren Eigenkonto der Eigentümergemeinschaft oder auf einem einsehbaren Anderkonto fruchtbringend anzulegen ist – die Rücklage nicht auf mehrere Konten verteilt werden kann. Unsere Rücklage beträgt weit über 100.000 Euro, im Verlustfall wäre die Einlagensicherung auf 100.000 Euro beschränkt. Was können wir tun?
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