Muss die Hausverwaltung eine sehr hohe Rücklage auf mehrere Konten verteilen?

Muss die Hausverwaltung eine sehr hohe Rücklage auf mehrere Konten verteilen?
Experten beantworten jeden zweiten Montag zwischen 10 und 11 Uhr Fragen am Wohntelefon unter 05-903022337. Nächster Termin: 27. Mai.

Frage: Die Hausverwaltung meint, dass, – weil  die Rücklage entweder auf einem für jeden Wohnungseigentümer einsehbaren Eigenkonto der Eigentümergemeinschaft oder auf einem einsehbaren Anderkonto fruchtbringend anzulegen ist –   die Rücklage nicht auf mehrere Konten verteilt werden kann. Unsere Rücklage beträgt weit über 100.000 Euro,  im Verlustfall  wäre die Einlagensicherung auf 100.000 Euro beschränkt. Was können wir tun?

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