Muss ich die Montage von Außenjalousien genehmigen lassen?

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Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und möchte Außenjalousien montieren lassen. Wer muss das genehmigen? Wie lange muss ich eine Antwort abwarten?

Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung
Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung antwortet:
Um eine Montage von Außenjalousien vorzunehmen, ist ein schriftliches Ansuchen an die Genossenschaft notwendig. Beizulegen sind Kostenvoranschläge bzw. Produktinformationen und etwaige Skizzen der geplanten Veränderung. Ebenso müssen die Kosten dafür von den Mietern getragen werden. Auf das Erscheinungsbild des Hauses ist Rücksicht zu nehmen. Sollte Wohnungseigentum begründet sein, ist auch eine Zustimmung aller Wohnungseigentümer einzuholen.
Lehnt die Genossenschaft nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Anzeige die beabsichtigte Veränderung ab, so gilt die Zustimmung als erteilt. Sollte die Genossenschaft die Zustimmung verweigern, so kann ein Antrag bei der Schlichtungsstelle bzw. dem zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden und die Zustimmung des Vermieters durch eine Entscheidung ersetzt werden.
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