Gemeinnützige fordern Aufweichen der KIM-Verordnung

Gemeinnützige fordern Aufweichen der KIM-Verordnung
Die gemeinnützigen Bauträger plädieren für ein Ende oder ein Aufweichen der KIM-Verordnung bei der Vergabe von Wohnkrediten.

Die strengen Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten – die sogenannte KIM-Verordnung – kritisieren Banken und Immobilienunternehmen seit Monaten. Die Kreditvergabe ist aufgrund dieser Vorgaben (Eigenmittel von mindestens 20 Prozent des Kaufpreises, die monatliche Tilgungsrate darf 40 Prozent des Haushaltseinkommens nicht übersteigen) eingebrochen, weil die meisten Kaufinteressenten keine Finanzierung bekommen. Der Erwerb von Wohnimmobilien ist aus diesem Grund rückläufig, die Transaktionszahlen sind gesunken.

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Nun beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof mit dem Thema. Ein Bankkunde, der von seinem Finanzinstitut keinen Kredit bekommen hatte, will die Verordnung nun auf diesem Weg ins Wanken bringen. Christian Struber, Bundesobmann der ARGE Eigenheim, plädiert für Ausnahmeregelungen bei der Kreditvergabe, wenn die Obergrenze für die monatliche Kreditrate nur minimal überschritten wird. „Die KIM-Verordnung endet 2025, wir brauchen keine neue“, betont Struber. Herwig Pernsteiner, Obmann-Stellvertreter des Österreichischen Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen, betont, dass es keine systemischen Risiken bei der Wohnbaufinanzierung gebe. 

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