Wann braucht man eine Zustimmung für eine Klimaanlage?

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Im Haus hat bereits ein Eigentümer eine Klimaanlage installiert. Braucht man trotzdem eine Zustimmung? Der Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.

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Der nächste Termin ist übrigens am 30. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Installation einer Klimaanlage geht.
FRAGE: Für eine Klimaanlage mit Außengerät ist die Zustimmung aller Eigentümer notwendig. Ist die Zustimmung auch erforderlich, wenn bereits ein Eigentümer eine Klimaanlage installiert hat?
Muss die Hausverwaltung eine Liste der Eigentümer übergeben? Manche haben die Wohnung vermietet und wohnen nicht im Haus.

Wann braucht man eine Zustimmung für eine Klimaanlage?

Rechtsanwalt Mag. Thomas Sochor ist Experte für Miet-, Wohnungseigentums-, Immobilien- und Bauträgervertragsrecht

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