Darf der Vermieter wegen Eigenbedarfs die Wohnung kündigen?

Darf der Vermieter wegen Eigenbedarfs die Wohnung kündigen?
Der Vermieter möchte die Wohnung selbst nutzen. Welche Bedingungen daran geknüpft sind, weiß der Notar.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 24. März 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Kündigung einer Mietwohnung geht.

FRAGE: Ich wohne seit fast zehn Jahren in einer Mietwohnung mit einem unbefristeten Mietvertrag. Jetzt will der Vermieter die Wohnung selbst nutzen. Darf er den Vertrag auflösen? An welche Fristen muss er sich halten? Wie lange habe ich Zeit, um die Wohnung zu räumen?

Darf der Vermieter wegen Eigenbedarfs die Wohnung kündigen?

Notar Ulrich Voit

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