Waschküche: Wann für die Einnahmen Steuern bezahlt werden müssen

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Waschküche geht.
FRAGE: Wir sind eine Wohnungseigentumsgemeinschaft mit Waschküche. Die Maschinen arbeiten mit einem Münzsystem. Die Einnahmen werden mit zehn Prozent Umsatzsteuer versteuert. Ist das rechtens?

Notar Ulrich Voit
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